Oberhausen, 22.05.2012

Stromkennzeichnung

Die Inhalte der Stromkennzeichnung ergeben sich aus § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), das am 07. Juli 2005 in Kraft trat und am 04.08.2011 novelliert wurde. Seit dem 15. Dezember 2005 müssen alle Stromversorger die Energieherkunft angeben. Das gilt für alle Rechnungen und Informationen, die auf den Verkauf von Strom ausgerichtet sind. Zusätzlich werden die Auswirkungen auf die Umwelt ausgewiesen, in dem der radioaktive Abfall und die CO2-Emissionen pro Kilowattstunde angegeben werden.

Das Gesetz unterscheidet zwischen sechs verschiedenen Energieträgern: Kernkraft, Kohle, Erdgas, sonstige fossile Energieträger, Erneuerbare Energien (gefördert nach dem EEG) und sonstige erneuerbare Energien. Neben der Gesamtstromlieferung der evo wird separat die Stromkennzeichnung für die Ökostromprodukte ausgewiesen. Darüber hinaus wird nach Abzug der Ökostromlieferung ebenfalls der verbleibende Energiemix angezeigt. Neben der eigenen Zusammensetzung des Stroms wird ebenfalls der gesamtdeutsche Energiemix angegeben.

Die evo erzeugt 14 Prozent der Stromlieferung in umweltschonender Kraft-Wärme-Kopplung in Oberhausen. Die Ökostromlieferung der evo stammt zu 100 Prozent aus regenerativen Quellen gemäß Kriterienkatalog EE des TÜV Süd.

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