Strompreis steigt zum 1. April 2010

Staatliche Belastungen verursachen Kostenaufschlag

Die Energieversorgung Oberhausen AG (evo) wird zum 1. April 2010 den Strompreis anheben müssen. Von dieser Maßnahme sind die Tarife der Grund- und Ersatzversorgung sowie einige Sonderregelungen betroffen. Auch die Preisregelungen für Elektro-Wärmespeicheranlagen und Elektro-Wärmepumpenanlagen ändern sich. Vor allem gestiegene staatliche Belastungen sind für den Preisanstieg verantwortlich.

Der Grund für die Anhebung sind die gestiegenen Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der regenerativ erzeugte Strom wird nach gesetzlich festgelegten Fördersätzen subventioniert. Diese Subventionen werden über eine sogenannte EEG-Umlage finanziert. Die Umlage stieg gegenüber dem Jahr 2009 von 1,141 ct/kWh (netto) auf 2,047 ct/kWh (netto). Die bundesweit einheitliche Umlage wird jeweils jährlich bis zum 15. Oktober veröffentlicht und ist seit dem 1. Januar 2010 wirksam. Sie gilt für ein Kalenderjahr. Verursacht wurde der starke Anstieg der staatlichen Abgaben durch den erheblichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Bundesverband Energie- und Wasserwirtschaft schätzt, dass die EEG-Belastungen insgesamt in der Bundesrepublik von 4,8 Mrd. € in 2009 auf 8,2 Mrd. €  in 2010 ansteigen werden.

Einen Teil dieser Mehrbelastungen wird die evo an ihre Kunden weitergeben müssen.  Die Preise für Strom aus der Grundversorgung steigen zum 1. April 2010 um 0,77 ct/kWh (inkl. Mehrwertsteuer). Bei einem durchschnittlichen Haushalt führt dies zu einer Mehrbelastung von rund 1,70 € im Monat (inkl. Mehrwertsteuer). Dies entspricht, bezogen auf das laufende Kalenderjahr, einer Steigerung von rund 2,5 %.

Für Elektro-Wärmespeicheranlagen und Elektro-Wärmepumpenanlagen steigt der Strompreis um 0,96 ct/kWh (inkl. Mehrwertsteuer). Für das laufende Jahr führt dies zu Mehrbelastungen von 4,50 € für Elektro-Wärmespeicheranlagen und von 1,60 € pro Monat (inkl. Mehrwertsteuer) für Elektro-Wärmepumpenanlagen.

„Wir begrüßen grundsätzlich den Ausbau erneuerbarer Energien“, so der Leiter des Marktmanagements Bernd Homberg,  „doch belasten diese Förderungen den Strompreis. Die evo kann einen Teil dieser Belastungen auffangen, doch in der Größenordnung  der weiteren staatlichen Belastungen ist eine vollständige Kompensation nicht möglich. Insbesondere in der dunklen Jahreszeit konnten wir die Preise stabil halten. Die Preisanpassung wird erst zum ersten April wirksam.“

Als Alternative zur Grundversorgung empfiehlt die evo ihren Kunden die Wahl eines TOB-Tarifs. Oberhausener Kunden profitieren von der individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Tarifstruktur und transparenten Lieferkonditionen. Preisgarantie, Vorkasserabattierung und die Möglichkeit der Inanspruchnahme umweltfreundlicher, CO2-freier Produkte sind weitere vorteilhafte Eigenschaften der TOB-Tarife. Besonders erwähnenswert ist der TOB-StromFlex. Hier kann der Kunde seinen Stromverbrauch in der Zeit von 22:30 bis 6:30 Uhr deutlich günstiger beziehen. Und der Service vor Ort ist für die evo selbstverständlich.

Birgit Konopatzki
- Pressesprecherin -
T 0208 835-2960
E
b.konopatzki(at)evo-energie.de

16.02.2010,