Oberhausen, 22.05.2012

Preisanpassung Strom und Bilanz 2011

Strompreis steigt zum 1. April 2012

Die „§19 StromNEV Umlage“ sieht eine Befreiung der energieintensiven Betriebe von den Stromnetzentgelten vor. Sie wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) seit Jahresbeginn im Bundesgebiet einheitlich erhoben und erfordert eine Anpassung der Strompreise. Die Umlage resultiert aus der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 4. August 2011. Hintergrund ist die im Rahmen der EnWGNovelle vorgenommene Änderung des § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), der unter anderem eine Netzentgeltbefreiung für energieintensive Unternehmen vorsieht. Auf Antrag entfallen für Unternehmen, die einen Stromverbrauch von mehr als 10 Millionen Kilowattstunden pro Jahr und eine Vollbenutzungsstundenzahl von 7.000 verbuchen können, die Netznutzungsgebühren. Die durch die Begünstigung entgangenen Erlöse der Netzbetreiber sollen laut Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 15. Dezember 2011 im Rahmen eines bundesweiten Belastungsausgleichs analog der Vorgaben des § 9 Kraft-Wärme-Koppelungsgesetzes (KWK-G) umgelegt werden.

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14.02.2012, B. Konopatzki, Pressesprecherin, T 0208 835-2960, E b.konopatzki@evo-energie.de

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