Hintergrund zur Lage auf den Energiemärkten

Wir erleben seit Monaten eine historisch einzigartige Lage auf dem Energiemarkt. Der Krieg in der Ukraine und der Rückgang der Gaslieferungen durch Russland, haben dazu geführt, dass sich die Beschaffungspreise für Energie vervielfacht haben.

Die Bundesregierung arbeitet verstärkt daran, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und alternative Energiequellen zu nutzen. Dazu kommen viele neue Regelungen, die diese Entwicklung beeinflussen sollen.

Nach wie vor wichtig: die Befüllung der Gasspeicher, damit wir sicher und warm auch durch den nächsten Winter 2023/2024 kommen. Energiesparen ist jetzt das A und O! Das schaffen wir nur gemeinsam. Deshalb schließen wir uns dem Aufruf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) an: Jede eingesparte Kilowattstunde zählt – egal ob im privaten oder beruflichen Umfeld.

Auch wenn die derzeitige Situation für uns alle neu ist und uns vor noch nie dagewesene Herausforderungen stellt – wir sind und bleiben Ihr verlässlicher Partner, der Ihnen auch in diesen schwierigen Zeiten stets zur Seite steht.


Häufige Fragen zur Gas-Lage

Wie sieht es mit der Versorgungsicherheit in Deutschland aus?

Private Haushalte, soziale Einrichtungen (wie z. B. Krankenhäuser) und Energieerzeuger unterliegen einem besonderen Schutz. Trotz angespannter Lage müssen Sie sich daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Sorgen um Ihre Gasversorgung machen. Bundeswirtschaftsminister Habeck betonte, dass die Versorgungssicherheit aktuell gewährleistet ist, Gas aber von nun an "ein knappes Gut in Deutschland" sei.

Was genau ist der „Notfallplan Gas“ und was bedeuten die einzelnen Stufen?

Grundlage für den „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ ist die sogenannte europäische SoS-Verordnung. Er hat drei Stufen, die die Bundesregierung situationsbedingt ausrufen kann:
 

  1. FRÜHWARNSTUFE
    In der Frühwarnstufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, das aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteil­netzbetreiber sind aufgerufen Maßnahmen einzuleiten, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören z. B. alternative Energiebeschaffungen und der Rückgriff auf Gasspeicher. Die Bundesregierung greift während der Frühwarnstufe noch nicht selber ein. Die Frühwarnstufe wurde in Deutschland am 30.03.2022 ausgerufen.
     
  2. ALARMSTUFE
    Nach Ausrufung der Alarmstufe kümmern sich hauptsächlich die Marktakteure um eine Entspannung der Lage. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, kann die Bundesregierung zusätzlich unter­stützend tätig werden. Sie kann z. B. Unternehmen der Gasversorgungskette helfen, bei starken Preisan­stiegen zahlungsfähig zu bleiben oder Maßnahmen des Energiesicherungsgesetzes ergreifen. Zurzeit (d. h. zur Drucklegung dieser Ausgabe) gilt die zweite Stufe des Notfallplans, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 23.06.2022 in Deutschland ausgerufen hat.
     
  3. NOTFALLSTUFE
    Falls diese Maßnahmen nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungs­situation eintritt, kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. Ab diesem Zeitpunkt kann die Bundesregierung im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes schnell umfangreiche Verordnungen zum Einsatz, zur Verteilung, zum Transport und zur Einsparung von Energie erlassen. Zudem kann die Bundesnetzagentur zum „Bundeslastverteiler“ eingesetzt werden, wenn die Gasmärkte nicht mehr funktionieren. Die Bundesnetzagentur übernimmt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Gas-Verteilung. Bestimmte Verbrauchergruppen sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Abnehmern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen. 
     

Mehr Informationen zum „Notfallplan Gas“ und zum „Energiesicherungsgesetz“ finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter www.bmwk.de.

Zur Entwicklung der Energiekosten

Warum steigen die Preise für Energie so stark?

Die Beschaffungskosten für Strom und Gas sind für alle Energieversorger in der letzten Zeit massiv gestiegen. Vor allem wirkt sich eben der furchtbare Krieg in der Ukraine auf die Gaspreise und die Gasbeschaffung aus. Vor allem, weil mit Russland einer der weltweit größten Gaslieferanten direkt beteiligt ist. Vor diesem Hintergrund kann kein Energieversorger mehr, auch die evo, seine Kundinnen und Kunden zu den bisherigen Konditionen versorgen. 

War die Lage zum Jahreswechsel durch eine vorrübergehende Energieknappheit angespannt, sind die Preise an den Beschaffungsmärkten aufgrund eines möglichen Versorgungsengpasses heute noch höher. Auch die Jahre 2023/24 sind von deutlich überhöhten Energiepreisen betroffen.

Was hat die Gasversorgung mit der Stromerzeugung zu tun? Und warum steigt mein Strompreis?

Da Strom häufig unter Einsatz von Gas er­zeugt wird, hat die Gaslage auch Einfluss auf Ihre Stromkosten. Gas wird – außer in Biomasse- Kraftwerken – in nahezu allen Kraftwerken zur Erzeugung von Strom und Wärme verwendet. Ist also nicht genügend Gas vorhan­den, kann es dazu kommen, dass auch die Stromerzeugung und -versorgung beeinträchtigt wird. Deshalb steigen auch in der Sparte Strom die Preise. 

Die evo erzeugt doch selber Strom. Warum wird er dann teurer?

Der Anteil unserer eigenen Strom­erzeugung reicht nicht aus, um den gesamten Strombedarf unse­rer Kundinnen und Kunden zu decken. Deshalb kaufen wir Strom von anderen Anbietern hinzu, um dem Gesamtbedarf entsprechen zu können. Da der Strompreis mo­mentan aufgrund der unsicheren Situation an den Energiemärkten sehr hoch ist, müssen wir die Strompreise erhöhen, um Sie wei­terhin zuverlässig versorgen zu können. Doch Sie können sicher sein, dass wir dies nur im nötigen Rahmen tun und wir die kritische Situation nicht zur Gewinnmaxi­mierung ausnutzen.

Exkurs: Wie setzten sich die Energiepreise eigentlich zusammen?

Ihr Strom- oder Gaspreis beinhaltet mehr, als den reinen Energiepreis Ihres Verbrauchs. Der Preis setzt sich vielmehr aus drei wesentlichen Kalkulations-Bestandteilen zusammen:

Netzentgelte

Die Netzentgelte zahlen Sie für die Nutzung der Strom- oder Gasnetze. Sie werden durch die Bundesnetzagentur stark reguliert und werden von ihr gut überwacht.

Der Netzbetreiber stellt diese Netzentgelte den Energieversorgern in Rechnung, die dann 1:1 an die Kunden weitergegeben werden. Sie zahlen diese also indirekt durch Ihre Strom- oder Gasrechnung. Die Netzentgelte sind für Sie immer gleich, egal von welchem Anbieter Sie Strom und Gas beziehen.

Staatsquote

Die Staatsquote besteht aus staatlich veranlassten Preisbestandteilen. Im Großen und Ganzen sind sie in etwa mit einer Steuer zu vergleichen, denn sie richten sich nach Ihrem Verbrauch.

Zu den staatlich veranlassten Preisbestandteilen gehören zum Beispiel die EEG-Umlage, die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe und die Mehrwertsteuer, die auch auf Strom und Gas erhoben wird. Im Jahr 2021 machte dieser Kostenbestandteil über 50 Prozent der Kosten im Strom aus, im Gas liegt die Staatsquote bei etwa 35 Prozent.

Auch dieser Preisbestandteil ist immer gleich, egal von wem Sie mit Strom und Gas versorgt werden.

Energiebezugskosten

Der dritte Bestandteil ist die eigentliche Energie, die Sie verbrauchen. Hier findet für die Energieversorger der eigentliche Wettbewerb statt. Denn dieser Bestandteil Ihrer Kosten wird direkt durch Ihren Energieversorger bestimmt.

In 2021 betrug dieser Teil bei Strom etwa 30 Prozent der Gesamtkosten eines Durchschnittshaushaltes. Hier spielen vor allem die Energiebezugskosten und die Marge des Versorgers eine Rolle. Die Energiebezugskosten bestimmen sich auch bei nahezu allen Energieversorgern über die Börsenpreise, die sich aktuell auf einem Rekord-Niveau befinden.

Was kann ich in dieser Situation tun?

  • Behalten Sie Ihren Energieverbrauch im Auge.
  • Senken Sie ihn soweit wie möglich.
  • Legen Sie sich Geld für steigende Energiekosten zur Seite.
  • Beherzigen Sie unsere Energiespartipps.