Häufige Fragen zum Stromzähler

Warum werden die Stromzähler ohne Terminabsprache gewechselt?

Die Oberhausener Netzgesellschaft mbH (OB-Netz) als technischer Dienstleister muss jedes Jahr circa 5.000 Zähler wechseln. Diese Aufgabe übernehmen deren Zählermonteure. Häufig werden Anträge von Kunden und Installateuren sehr kurzfristig eingereicht. Dann müssen umgehend neue Zähler installiert werden, da diese Kunden sonst keinen Strom haben. Aus diesen Gründen ist eine langfristige Planung der Termine oftmals nicht möglich. Falls die Mitarbeiter der Oberhausener Netzgesellschaft mbH Sie jedoch bei einem Zählerwechsel nicht antreffen, hinterlassen diese eine Mitteilung. Dann ist selbstverständlich eine Terminabsprache möglich.

Wie sind die Eichfristen der Zähler?

Die Oberhausener Netzgesellschaft mbH (OB-Netz) nimmt mit ihren Zählern an einem „Stichprobenverfahren“ teil. Die neuen Zähler haben eine Eichfrist von 16 Jahren. Vor Ablauf der Eichfrist wird eine bestimmte Anzahl von Zählern einer Baureihe ausgebaut und vom Eichamt auf ihre Ganggenauigkeit überprüft. Auf diese Weise ist eine pauschale Verlängerung der Eichfrist für alle Zähler dieser Baureihe um vier Jahre möglich. Die Stichprobeneichung kann bis zu siebenmal wiederholt werden und wird ab 2003 jeweils um fünf Jahre verlängert.

Wenn Sie weitere Fragen haben, dann registrieren Sie sich einfach in unserem Kundenportal. Unser Kundenservice beantwortet Ihnen im Portal unter "Service -> Kontakt" alle Ihre Fragen.

Fragen stellen Tag und Nacht:
Jetzt registrieren und einloggen