evo Gewinnspiele
Teilnahmebedingungen
- Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Energieversorgung Oberhausen AG (evo).
- Die Teilnahme ist kostenlos.
- Der Gewinner des Preises wird per Mail oder telefonisch von der evo benachrichtigt.
- Das Gewinnspiel endet am 31. Juli 2026 um 10:00 Uhr. Die Gewinnerermittlung erfolgt per Losverfahren. Teilnahmeberechtigt sind Kundinnen und Kunden der Energieversorgung Oberhausen AG (evo), die das 18. Lebensjahr überschritten haben. Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für Personen, die an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligt sind. Bei mehrfacher Teilnahme einer Person, behält sich die evo das Recht vor, nur den ersten vom System registrierten Teilnahmeversuch der betreffenden Person zu akzeptieren und die übrigen Versuche auch ohne Benachrichtigung der betreffenden Person zu streichen. Eine regelwidrige Teilnahme hat einen Spielausschluss zur Folge.
- Verlost werden insgesamt 500 Tickets für das die Premiere von die Schöne und das Biest am 27. November im Metronom Theater Oberhausen.
- Die Verlosung findet nur unter den Teilnehmern statt, die innerhalb des Aktionszeitraums an unserem Gewinnspiel teilgenommen haben.
- Eine Barauszahlung der Sachwerte oder Tausch des Gewinns ist nicht möglich. Der Preis ist nicht übertragbar. Der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere außerhalb des Einflussbereichs der am Gewinnspiel beteiligten Firmen liegenden Faktoren bedingt sind. Eine Ausschüttung an Einzelpersonen ist nicht möglich.
- Die Entscheidungen der evo sind endgültig. Diesbezügliche Anfragen können nicht beantwortet werden. Die evo behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden.
- Die evo behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu ändern.
- Jegliche Schadenersatzverpflichtung der evo und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
- Eine Weitergabe der zum Gewinnspiel gemachten persönlichen Daten an Dritte dient lediglich der Durchführung des Gewinnspiels, bzw. der Gewinnübermittlung und der Bereitstellung der Tickets.
- Alle Teilnehmer des Gewinnspiels erkennen diese Bedingungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.