-
Tarife & Service
-
Service
- Energiepreise

Aktuelle Energiethemen
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Stand 21.04.2023
Wir erleben seit Monaten eine historisch einzigartige Lage auf dem Energiemarkt. Verschiedene Ereignisse, wie der Krieg in der Ukraine und der Rückgang der Gaslieferungen durch Russland, haben dazu geführt, dass sich die Beschaffungspreise für Energie vervielfacht haben.
Wir wissen, dass die aktuelle Situation vielen von Ihnen große Sorgen bereitet und Sie zahlreiche Fragen haben. Viele Antworten finden Sie daher hier und in unseren Hintergrundinformationen.
Energiepreisbremse
-
2. Stufe: Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme
Information zur Abrechnung:
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, aktuell erhalten alle, die eine Verbrauchsabrechnung bekommen würden und anspruchsberechtigt im Sinne der Energiepreisbremsen sind, zunächst nur neue, gültige Abschlagspläne. Die Rechnung für die letzte Abrechnungsperiode folgt dann so schnell wie möglich. Warum ist das diesmal anders? Die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Entlastungen für alle Bürgerinnen und Bürger, die sogenannten Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme, müssen von den Energieversorgern genau berechnet und korrekt umgesetzt werden. Das benötigt auch bei uns noch Zeit - wir arbeiten mit Hochdruck daran. Alle anderen Kunden erhalten im normalen Turnus ihre Rechnung. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Am Donnerstag, den 15. Dezember 22, wurden die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme vom Bundestag verabschiedet. Die zweite Stufe sieht die Deckelung der Energiepreise ab 01. März 2023 rückwirkend zum 01. Januar 2023 für Haushaltskunden vor.
Damit sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher mindestens bis Ende 2023 von den hohen Energiepreisen entlastet werden.
Aktuelle Kundenfrage:
Die Energiepreise sind in den letzten Wochen deutlich gefallen. Warum senkt die evo die Preise nicht?
Wenn von fallenden Energiepreisen gesprochen wird, sind in der Regel Börsenkurse gemeint. Dabei sind Spot- von Terminmarktpreise zu unterscheiden. Die Spotmarktpreise fallen schon länger. Diese waren in der Krise aus Sorge um die Versorgungssicherheit deutlich gestiegen. Die Terminmarktpreise fallen auch. Sie liegen aber immer noch deutlich über dem Preisniveau, das vor der Energiekrise galt.
Als Ihr zuverlässiger Energieversorger beschaffen wir die benötigten Strom- und Gasmengen im Voraus, um Ihre Versorgungssicherheit zu gewährleisten. So konnten wir die während der Energiekrise massiv gestiegenen Börsenpreise lange abfedern. Aber auch wir mussten in den vergangenen Monaten Energiemengen zu den vielfach höheren Großhandelspreisen einkaufen. Die gestiegenen Einkaufskosten wirken sich erst jetzt verzögert auf die Endkundenpreise aus. Dieser Marktentwicklung können auch wir uns nicht entziehen. Wenn jetzt Grundversorger Preissenkungen ankündigen, dann muss man das Preisniveau betrachten, von dem gesenkt wird. Die Preise der Energieversorger sind sehr unterschiedlich. Das Preisniveau der evo lag eher im günstigen Bereich. Unsere Einkaufspolitik hat dazu geführt, dass wir im Vergleich zu anderen Grundversorgern geringe Preiserhöhungen durchführen mussten. Viele Grundversorger werden trotz Preissenkung immer noch höhere Preise aufrufen als die evo. Es wird aber sicherlich auch Grundversorger mit günstigeren Preisen geben.
Die Energiemengen für das Jahr 2023 sind vollständig eingekauft. Für die Gaspreise spielt die Witterung eine große Rolle. Unter Umständen müssen wir Energiemengen nachkaufen oder sogar verkaufen.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir die Entwicklung permanent überwachen. Preissenkungspotentiale geben wir natürlich an Sie weiter. Aktuell können wir aber noch nicht sagen, wann und um wie viel wir die Preise senken können.
Ergänzend zur Fernwärme:
Die Situation bei der Fernwärme ist eine andere als bei Strom oder Gas. Die Endkundenpreise sind nicht frei kalkulierbar, sondern werden anhand von Indizes ermittelt. Diese Indizes berücksichtigen die Preise der Vergangenheit. Mit anderen Worten: Die Fernwärmepreise laufen der allgemeinen Preisentwicklung hinterher. Deshalb haben die Fernwärmepreise der letzten Monate zu deutlich geringeren Kosten geführt als z. B. beim Heizen mit Gasthermen. Bevor sich die Situation im kommenden Jahr normalisiert, werden deshalb leider die Fernwärmepreise zum 01.10.2023 steigen. Mit der Preisanpassung der Fernwärme wird nachgeholt, was bei anderen Energieträgern schon erfolgt ist.
-
1. Stufe: Soforthilfe
Was ist die sogenannte Soforthilfe?
Mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) werden die vorgeschlagenen Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher umgesetzt. Dafür stellt der Bund die finanziellen Mittel zur Verfügung, Gas und Wärmekunden kurzfristig zu entlasten. Stufe 1 ist die sogenannte Dezember-Soforthilfe, bei der der Staat den Dezember-Abschlag für Gas übernimmt. Wärmekunden erhalten im Dezember eine einmalige Kompensationsleistung.
Energiesparen ist also weiterhin sinnvoll und lohnt sich auch finanziell!
Preisanpassung Strom & Gas zum 01.01.2023
Strom
- evo erhöht den Arbeitspreis für Grundversorgung und Sonderverträge
- evo erhöht den Arbeitspreis und Grundpreis für Kundinnen und Kunden mit Preisgarantie bis zum 31. Dezember 2022: TOB-Strom Garant, TOB-Strom Family, TOB- Strom Garant Pro
Nicht angepassst werden die Preise für:
- alle Stromtarife mit einer Preisgarantie bis zum 31. Dezember 2023
- Wärmepumpen- und Wärmespeicher-Tarife
Gas
- evo erhöht den Arbeitspreis für Sonderverträge mit Fix-Vereinbarung (Preisgarantie bis 31. Dezember 2022)
- Sonderfall: Arbeitspreiserhöhung und Grundpreissenkung für den Sondervertrag TOB-Gas Garant (Preisgarantie bis 31. Dezember 2022)
Nicht angepasst werden:
- Grundversorgung
- alle Gastarife mit einer Preisgarantie bis zum 31. Dezember 2023
Umsatzsteuersenkung Gas & Fernwärme zum 01.10.2022
Für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 gilt ein verminderter Umsatzsteuersatz von 7 %. Selbstverständlich geben wir diese Senkung vollständig an Sie weiter. Und zwar wie folgt: Maßgeblich ist das Datum der Ablesung des Zählers. Der entsprechende Umsatzsteuersatz gilt dann rückwirkend für den Abrechnungszeitraum.
Ablesedatum | Rückwirkend USt. |
bis 30.09.2022 | 19 % |
ab 01.10.2022 | 7 % |
bis 31.03.2024 | 7 % |
- Bei allen anderen Ablesedaten nach dem 31. März 2024 wird der Abrechnungszeitraum aufgeteilt und mit zwei Steuersätzen berechnet. Der Verbrauch wird automatisch im System aufgeteilt. Eine Zwischenablesung ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie: Die Abschläge bleiben unverändert. Die Verrechnung der Steuersätze erfolgt mit der Verbrauchsabrechnung.
Update zum Wegfall der Gasbeschaffungsumlage
Die im August 2022 beschlossene Gasbeschaffungsumlage von 2,4 Cent/kWh netto wurde am 29. September 2022 von der Bundesregierung gekippt. Sie sollte ursprünglich ab dem 1. Oktober 2022 erhoben werden. Die Gasspeicherumlage von 0,059 Cent/kWh netto bleibt bestehen.
In Ihrer Preisanpassung zum 1. November 2022 war die Gasbeschaffungsumlage noch enthalten. Die Preise haben wir selbstverständlich korrigiert. Sie reduzieren sich um die ursprünglich geplante Gasbeschaffungsumlage von 2,4 Cent/kWh netto. Das wird in Ihrer Rechnung automatisch berücksichtigt.
Einsparverordnung seit 01.09.2022
Zum 1. September 2022 hat das Bundeskabinett die Kurzfristenergieversorgungs-Sicherungs-Maßnahmen-Verordnung (EnSikuMaV) kurz: Einsparverordnung beschlossen. Sie umfasst Maßnahmen, die sehr kurzfristig umgesetzt werden können, um schon in dieser Heizperiode den Energiebedarf zu senken.
Diese verpflichtet u. a. uns als Energieversorger, unsere Kundinnen und Kunden über ihren Wärmeverbrauch und ihre Wärmekosten sowie über mögliche Einsparpotenziale in ihren Wohnungen und Häusern zu informieren.
Dahinter steckt folgende Faustformel:
Senken Sie fortwährend die durchschnittliche Raumtemperatur um 1 Grad Celsius und sparen Sie gemäß den Annahmen der Verordnung dabei 6 Prozent Energie ein.
Die Faustformel lässt sich auf alle Tarifkonstellationen anwenden. Alle Kundeninnen und Kunden werden individuell postalisch informiert. In den Anschreiben dient als Referenz der Grundversorgungstarif Gas bzw. der TOB-Fernwärme Tarif als Berechnungsgrundlage.
Update Preisanpassung Fernwärme zum 01.10.2022
Auch die Fernwärmetarife werden aus den genannten Gründen angepasst. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 11.250 kWh (in einem 4-Familienhaus mit einem Gesamtverbrauch von 45.000 kWh) ergibt sich eine Preiserhöhung von rund 61 Prozent. Die Preiserhöhung beinhaltet die neuen Gasumlagen sowie das Entgelt für CO2-Emissionen. Am 29.09.2022 wurde die Gasbeschaffungsumlage von der Bundesregierung abgeschafft. Die neuen Preise finden Sie hier:
Häufige Fragen
Warum werden die Preise erhöht?
Die Strom- und Gaspreise an der Börse sind nach Ausspruch der Gaswarnstufe 2 deutlich gestiegen. Die ohnehin angespannte Situation auf den Energiemärkten in den letzten Monaten wurde durch den Russland-Ukraine-Konflikt drastisch verschärft. Die dadurch enorm gestiegenen Beschaffungskosten können leider nicht mehr durch Beschaffungsoptimierungen aufgefangen werden.
Was beeinflusst die Gaspreise für Endkunden?
Es gibt mehrere Faktoren, die den Gaspreis beeinflussen. Bereits im vergangenen Jahr sind die Preise für Gas an den Großhandelsmärkten gestiegen. Gründe für die Preisanstiege waren unter anderem der ungewöhnlich lange Winter und die weltweit gestiegene Nachfrage nach Erdgas im Zuge der konjunkturellen Erholung nach der Corona-Pandemie. Seit dem Krieg in der Ukraine ist der Druck auf die Gaspreise weiter enorm gestiegen. Die Energieversorger sind beim Einkauf von Energie deshalb mit Kosten in nie dagewesener Höhe konfrontiert. Das kann dazu führen, dass die Energieversorger trotz eines vorausschauenden Gaseinkaufes die gestiegenen Kosten an die Kunden weitergeben müssen.
Neben dem Gaseinkauf sind Netzentgelte, staatlich induzierte Umlagen und Steuern Bestandteil des Gaspreises. In den letzten Jahren änderten sich diese über das Jahr kaum, so dass die Endkundenpreise stabil waren.
Am Beispiel der kurzfristig eingeführten Gasumlagen sieht man die Dynamik in der vorherrschenden Energiekrise. Im Moment kann niemand konkrete Aussagen treffen, wie sich die Preise für Energie in den kommenden Monaten entwickeln.
Warum steigen auch meine Stromkosten?
In den meisten Kraftwerken – außer in Biomasse-Kraftwerken – dient Gas als Brennstoff. Es wird in Gasturbinen unter Druck entzündet und verbrannt. Das so entstandene Gas-Gemisch treibt eine Turbine an, die an einen Stromgenerator gekoppelt ist. Deshalb wirkt sich die Gaskrise auch auf Ihre Strompreise aus.
Das heißt auch: Je mehr Strom wir sparen, desto behutsamer gehen wir mit unseren Gas-Ressourcen um. Energiespartipps finden Sie unter www.evo-energie.de/energiesparen
Warum steigen auch die Kosten für Fernwärme?
Fernwärme wird ebenfalls zum Teil durch fossile Energieträger wie Erdgas erzeugt. Der Anteil liegt bei ca. 25 Prozent. Bis zu 50 Prozent werden über Abwärme und Müllverbrennung hergestellt.
Kann ich einen Bonus erhalten?
Aufgrund der aktuellen Marktsituation können wir derzeit keine Boni vergeben. Bitte bedenken Sie, dass trotz Preiserhöhung unsere Preise unter den Preisen anderer Anbieter liegen.