Ein Taschenrechner und ein Thermostat liegen auf einer Rechnung.

Aktuelle Energiethemen

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

AUSLAUFEN DER UMSATZSTEUERSENKUNG GAS & FERNWÄRME ZUM 31.03.2024

Für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 galt ein verminderter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Selbstverständlich haben wir diese Senkung vollständig an Sie weitergegeben. Und zwar wie folgt: Maßgeblich war das Datum der Ablesung des Zählers. Der entsprechende Umsatzsteuersatz gilt dann rückwirkend für den Abrechnungszeitraum.

Ablesedatum Rückwirkend USt.
bis 31.03.2024 7 %
ab 01.10.2022 7 %
bis 30.09.2022 19 %

 

  • Bei allen anderen Ablesedaten nach dem 31. März 2024 wird der Abrechnungszeitraum aufgeteilt und mit zwei Steuersätzen berechnet. Der Verbrauch wird automatisch im System aufgeteilt. Eine Zwischenablesung ist nicht erforderlich.

 

Bitte beachten Sie: Die Abschläge bleiben unverändert. Die Verrechnung der Steuersätze erfolgt mit der Verbrauchsabrechnung.


Stand 14.02.2024
 

Staatliche Eingriffe lassen Strompreise ab 01. April 2024 steigen

evo-Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass Preiszuwächse so gering wie möglich ausfallen

Zum Jahresende 2023 hat die Bundesregierung – basierend auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushalts 2021 – entschieden, Zuschüsse für die Übertragungsnetzbetreiber in Höhe von 5,5 Milliarden Euro zu streichen. Daraufhin haben sich die Netzentgelte und die Abgaben gemäß § 19 StromNEV erhöht. Die Energieversorgung Oberhausen AG (evo) ist verpflichtet, diese Kostenbestandteile an den Übertragungsnetzbetreiber abzuführen. Beide Komponenten sind Bestandteil des Strompreises.

 

Was bedeutet das für Ihren Strompreis konkret?

  • Der Arbeitspreis für die Grundversorgung und für Sonderverträge steigt um +2,15 Cent/kWh brutto.
  • Der Grundpreis bleibt stabil.

Beispielrechnung: 

Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 2.700 kWh erhöhen sich ab dem 01.04.2024 die monatlichen Kosten um 4,84 Euro.

 

Arnd Mucke, Geschäftsbereichsleiter Marktmanagement: „Ich habe Verständnis für die herausfordernde Situation für viele Endverbraucher. Insgesamt haben wir die enormen Kostensteigerungen dank unser Beschaffungsstrategie größtenteils abgefedert. Aber auf die größten Kostentreiber habe das Unternehmen keinen Einfluss. Wichtig ist es, transparent zu kommunizieren und die Menschen mitzunehmen.“  

 

Wie sieht es für Gas aus?

Auch im Gas führen staatliche Eingriffe – die Erhöhung von CO2-Steuer und Speicherumlage – zu steigenden Kosten für die evo. Die evo wird die Kostenbelastung im Gas selbst tragen und nicht über eine Preiserhöhung an ihre Kunden weiterreichen. Die Gaspreise bleiben somit unverändert.

Wird mein Abschlag automatisch erhöht?

Nein, Ihr Abschlag wird nicht automatisch erhöht. Wenn Sie Ihren Abschlag anpassen möchten, können Sie das ganz bequem im Kundenportal machen. Registrieren Sie sich einfach unter kundenportal.evo-energie.de mit Ihrer Kunden- und Zählernummer.  

Muss ich den Zählerstand angeben?

Nein, der Zählerstand wird automatisch errechnet. Eine Angabe des Zählerstandes ist nicht notwendig.​

Lohnt sich ein Wechsel in einen anderen evo-Tarif?

Sie finden bei uns den passenden Stromtarif. Welcher Tarif das für Sie ist, hängt unter anderem von Ihrer Verbrauchsstruktur und Ihrem Sicherheitsgefühl ab.

Sie können sich für einen TOB-Tarif mit einer Laufzeit von ein oder zwei Jahren entscheiden. So haben Sie eine Preisgarantie und wir eine Beschaffungssicherheit für Ihren Strombezug. Daher ist der Strompreis innerhalb des TOB-Tarifes günstiger, marktgerecht und fair.

Bei einem geringen Jahresverbrauch empfehlen wir einen Tarif mit geringer Grundgebühr. Das trifft zum Beispiel auf unsere Grundversorgung zu. Dieser Tarif ist sehr flexibel, da es keine festen Laufzeiten gibt. Der Grundversorgungstarif kann zu jeder Zeit gekündigt werden. Die Flexibilität hat allerdings auch seinen Preis: Die Grundversorgung hat einen höheren Arbeitspreis und keine Preisgarantie. ​

Und übrigens: Als Kunde der evo stärken Sie Oberhausen. Gemeinsam machen wir unsere Stadt lebens- und liebenswerter.


Preisanpassung Strom & Gas zum 01.01.2024

Wir senken für unsere Kundinnen und Kunden die Preise für die Grundversorgung und für Sonderverträge zum 01.01.2024. Musterhaushalte sparen dadurch zwischen 5 Prozent (Strom) und 12 Prozent (Gas).

Ausschlaggebend ist, dass sich die Preise an den Energiemärkten beruhigt haben. Sie liegen jedoch weiterhin über dem Niveau vor der Energiekrise. Zum anderen gibt es neben den Beschaffungskosten bei den Netzentgelten sowie den staatlich gesetzten Belastungen ebenfalls Veränderungen. So sind die Netzentgelte für Strom deutlich gestiegen.

Was bedeutet das konkret?

Strom

  • Der Arbeitspreis für die Grundversorgung und für Sonderverträge wird um -2,69 Cent/kWh brutto gesenkt.
  • Der Grundpreis erhöht sich aufgrund der gestiegenen Netzentgelte um 9,52 Euro/Jahr brutto. Das entspricht 79 Cent pro Monat.
  • Alle Verträge mit auslaufenden Preisgarantien zum 31. Dezember 2023 werden auf das Preisniveau des jeweils zu Grunde liegenden Sondervertrags angepasst.
    Anmerkung: Kundinnen und Kunden, die eine solche Preisvereinbarung abgeschlossen hatten, haben während der Energiekrise sehr von den fixen Preisen auf Vorkrisenniveau profitiert. 
  • Ebenfalls werden die Konditionen der Wärmepumpen- und Wärmespeicher-Tarife gesenkt.

Gas

  • Der Arbeitspreis für die Grundversorgung und für Sonderverträge wird um -1,61 Cent/kWh brutto gesenkt.
  • Der Grundpreis bleibt stabil.
  • Bei Verträgen mit auslaufenden Preisgarantien zum 31. Dezember 2023 wird der Arbeitspreis auf das Preisniveau des jeweils zu Grunde liegenden Sondervertrags angepasst.

Ergänzung vom 24.11.2023: 

Der Gesetzgeber gibt vor, dass Preisänderungen in der Grundversorgung mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten öffentlich bekanntgegeben werden müssen. Ansonsten sind sie nicht wirksam, finden also nicht statt. Die evo lässt deshalb Anzeigen im Oberhausener Lokalteil der WAZ veröffentlichen.

Auch für die aktuelle Preisanpassung, geplant zum 1. Januar 2024, hatte die evo eine solche Anzeige rechtzeitig bei der WAZ aufgegeben, damit sie am 18. November 2023 hätte erscheinen können und somit alle Fristen eingehalten worden wären.

Leider wurde diese Anzeige wegen eines WAZ-internen Prozessfehlers nicht in der Ausgabe vom 18. November 2023 abgedruckt. Die wichtige 6-Wochen-Frist konnte deshalb nicht mehr eingehalten werden. Deshalb veröffentlicht die evo eine neue Anzeige mit Wirkung zum 1. Februar 2024. Die neuen Preise gelten damit nominell ab dem 1. Februar 2024. 

Für Sie ändert das nichts: Selbstverständlich rechnen wir trotzdem bereits ab dem 1. Januar 2024 die geänderten Preise für unsere Kundinnen und Kunden ab.

Häufige Fragen

Warum werden die Strompreise nur so gering gesenkt?

Die Situation auf den Energiemärkten hat sich beruhigt, die Preise liegen jedoch noch deutlich über dem Niveau vor der Energiekrise. Dagegen steigen die Netzentgelte Strom zum 01.01.2024. Auf die Höhe der Netzentgelte haben wir keinen Einfluss.​

Warum wird der Grundpreis bei Strom erhöht?

Die Netzentgelte steigen, das können wir nur zum Teil durch Optimierungsmaßnahmen auffangen. ​

Der Grundpreis erhöht sich geringfügig um 79 Cent/Monat brutto.

 

Warum steigt mein Grundpreis bei Strom, wenn mein Arbeitspreis sinkt?

Dem Arbeitspreis und dem Grundpreis liegen unterschiedliche Preiskomponenten zu Grunde. Allerdings wirken die Netzentgelte auf beide Preise. Durch den Anstieg der Netzentgelte kommt es daher zu einer Erhöhung des Grundpreises. Beim Arbeitspreis können wir durch die gesunkenen Beschaffungspreise in Summe den Preis senken.

 

Wird mein Abschlag automatisiert erhöht?

Nein, Ihr Abschlag wird nicht automatisch erhöht. Gerne überprüfen wir Ihren Abschlag und passen ihn auf Wunsch an. ​

Sollte sich die Umsatzsteuer für Gas vorzeitig wieder auf 19% erhöhen, werden wir Ihre Abschläge überprüfen und Sie ggfs. anschreiben.

Wieviel spare ich durch die Preissenkung?

Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Verbrauch von 2.700 kWh spart bei Strom ca. 64,00 Euro im Jahr ein.​

Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Verbrauch von 14.600 kWh spart bei Gas ca. 235,00 Euro im Jahr ein.

Bleibt es bei der Umsatzsteuer von 7 Prozent bei Gas?

Die Bundesregierung hat beschlossen, den eigentlich bis zum 31.03.2024 geltenden reduzierten Umsatzsteuersatz auf Gas vorzeitig zum 01.01.2024 wieder auf 19 % anzuheben. Hierzu ist jedoch eine Gesetzesänderung notwendig, die noch nicht erfolgt ist. ​

Daher enthalten die Gaspreise noch den aktuell gültigen Umsatzsteuersatz von 7 %. ​

Sofern die Gesetzesänderung erfolgt, erhöhen sich die Bruttopreise entsprechend, eine erneute Benachrichtigung ist für diesen Fall gesetzlich nicht vorgesehen. ​

Wie lange greifen die Energiepreisbremsen?

Die Energiepreisbremsen sind bis Ende Dezember 2023 befristet, sollen aber bis 30. April 2024 verlängert werden. Aktuell gilt das Gesetz nur bis zum 31.12.2023, die Entscheidung über eine Verlängerung ist noch nicht getroffen. Sobald die Beschlüsse der Bundesregierung zur Energiepreisdeckelung feststehen, geht die evo hier in die Umsetzung.


Energiepreise: Das können Sie tun


Was können Sie tun?

Reduzieren Sie Ihren Energieverbrauch! Das schont die Gasspeicher und spart bares Geld!

Bewusster Umgang mit Energie

Unser Appell an Sie

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Unsere AVBs und die ergänzenden Bedingungen haben sich geändert