Änderung der Allgemeinen Versorgungsbedingungen

Gas & Strom zum 01.10.2022

Aufgrund gesetzlicher Änderungen ergab sich für die evo Änderungsbedarf für die AVB. Dadurch sind die AVB noch verbraucherfreundlicher und präziser geworden und entsprechen der aktuellen Gesetzeslage.

Die Rechte des Kunden werden gestärkt.

Änderung der Allgemeinen Versorgungsbedingungen GAS (AVB)

zum 01.10.2022

Was sind die wesentlichen Änderungen?

Neue Regelung AVB GAS Punkt in neuen AVB Bisherige Regelung
Preisschwankungen an den Energiemärkten nehmen zu. Das Verhältnis von Leistung und Preis kann schnell nicht mehr angemessen sein. Für solche Fälle sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Mechanismen vorgesehen. Zusätzlich wurden die Regelungen zur höheren Gewalt und Zumutbarkeit in die AVB aufgenommen.  17 -
In Bereich der Grundversorgung wurden die Anforderungen im Bereich der Versorgungsunterbrechungen erhöht. Im Sinne unserer Kunden haben wir diese neuen Regelungen für unsere Sondervertragskunden übernommen. 22 -
Erläuterungen zum Verbraucherschutz wurden besser verständlich formuliert. 26 Siehe Linke Spalte.

 

Änderung der Allgemeinen Versorgungsbedingungen Strom (AVB)

zum 01.10.2022

Was sind die wesentlichen Änderungen?

Neue Regelung AVB Strom Punkt in neuen AVB Bisherige Regelung

Bei Fristen für die Preisanpassungen wurde zwischen Gewerbe- und Haushaltskunden unterschieden; Gewerbekunden 2 Wochen, Haushaltskunden 1 Monat

Anmerkung:

Die evo wird für alle Kundengruppen erstmal bei der bisherigen Handhabung, den 6 Wochen für alle Kundengruppen, bleiben. Sie behält sich jedoch das Recht vor, die Fristen zukünftig zu verkürzen.
6 Bisher 6 Wochen für alle Kundengruppen.
Der Gesetzgeber hat ab 2023 eine neue Wasserstoffumlage eingeführt, die als neuer Kostenbestandteil des Preises aufgenommen wird. 6 -
Der Gesetzgeber schreibt die Einführung von intelligenten Messsystemen vor (iMS). Diese sind teurere als bisherige. Messeinrichtungen. Bei Einbau eines solchen iMS werden die Mehrkosten an den Kunden trotz Preisgarantie weitergegeben. 7 -

Es besteht die Möglichkeit, eine unterjährige Abrechnungsinformation (Zwischenabrechnung) zur Übersicht des eigenen Verbrauchs und der Auskömmlichkeit des Abschlags zu erhalten.

Anmerkung:

Eine Abrechnungsinformation enthält den gleichen Inhalt wie eine Rechnung, hat nur keine Fälligkeit. 

Wie wird diese erzeugt?

Durch Eingabe des aktuellen Zählerstands im Kundenportal. Die evo ist dabei, diese Funktion zu ertüchtigen.

Alternativ kann der Zählerstand telefonisch oder persönlich angegeben werden.

8 -

Es besteht die Möglichkeit, eine Rechnung in elektronischer oder in Papierform zu erhalten; Die Papierform ist einmal jährlich auch für Onlinekunden (Portalkunden) unentgeltlich.

Anmerkung:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine elektronische Rechnung derzeit nur im Kundenportal erhältlich.
8 Je nach Vereinbarung im Vertrag; Wurde ein Entgelt vereinbart, war die postalische Zustellung kostenpflichtig.

Der Messstellenbetrieb nach den geltenden Rechtsvorschriften und die Zahlung der hierfür anfallenden Entgelte an den Messstellenbetreiber sind von den vertraglichen Leistungen der evo umfasst.

Anmerkung:

Hierbei handelt es sich um eine Klarstellung. Der Hintergrund ist der gesetzlich vorgeschriebene Einbau eines intelligenten Messsystems für Kunden, deren Verbrauch über 6.000 kWh pro Jahr liegt. Dieser neue Zähler ist hochpreisiger als der alte.
10

Es handelt sich hierbei lediglich um eine Klarstellung in den AVB. Dieser Punkt war dort bisher nicht aufgenommen.

Der Messstellenbetrieb war bisher ebenfalls Bestandteil des Vertrags und ist im Grundpreis enthalten.

Informationen zu unterschiedlichen Zahlungsarten und deren eventuell anfallenden Kosten sind jederzeit auf der Internetseite zu finden.

Link: https://www.evo-energie.de/pauschalenundkosten

Anmerkung: wird derzeit umgesetzt
15 -
Preisschwankungen an den Energiemärkten nehmen zu. Das Verhältnis von Leistung und Preis kann schnell nicht mehr angemessen sein. Für solche Fälle sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Mechanismen vorgesehen. Zusätzlich wurden die Regelungen zur höheren Gewalt und Zumutbarkeit in die AVB aufgenommen.  17 -
In Bereich der Grundversorgung wurden die Anforderungen im Bereich der Versorgungsunterbrechungen erhöht. Im Sinne unserer Kunden haben wir diese neuen Regelungen für unsere Sondervertragskunden übernommen. 22 -

Erweiterung um Hinweise und Unterstützung zur Vermeidung von Versorgungsunterbrechungen; Es werden unterschiedliche Möglichkeiten mit der Mahnung zugesendet.

Folgende Möglichkeiten werden aufgeführt:

1. Vorauszahlungssysteme,

2. alternative Zahlungspläne verbunden mit einer Stundungsvereinbarung,

3. Hinweis auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten der sozialen Mindestsicherung oder eine Schuldnerberatung.
22 -
Die Kündigung im Fall eines Umzugs erfolgt nun auf den Zeitpunkt des Auszugs mit einer Frist von sechs Wochen, alternativ zu einem späteren Zeitpunkt 23 Bisher betrug die Kündigungsfrist bei einem Umzug zwei Wochen auf das Ende eines Kalendermonats.

Aufnahme der Regelung für Haushaltskunden, dass und bis wann (innerhalb einer Woche) der Kunde eine Kündigungsbestätigung erhält.

Anmerkung:

Neu ist, dass der Kunde auch in dem Fall, dass der neue Lieferant im Auftrag des Kunden den Vertrag kündigt, eine Kündigungsbestätigung erhält.
23 Es handelt sich hierbei lediglich um eine Klarstellung in den AVB. Dieser Punkt war dort bisher nicht aufgenommen. Es wurde bereits eine Kündigungsbestätigung in der Vergangenheit versendet (außer im Fall der Kündigung durch den neuen Lieferanten).

Regelung der Vertragsmitnahme im Falle eines Wohnungswechsels. Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum neuen Wohnort mitzunehmen.

Die evo kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen die Vertragsmitnahme zu den gleichen Konditionen bestätigen.
23 Gleiche Regelung, jedoch zuvor keine Frist- und Konditionsangabe.
Erläuterungen zum Verbraucherschutz wurden besser verständlich formuliert. 26 Siehe linke Spalte.