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Gebäudeenergieausweis: So bekommen Sie ihn!
Sie möchten - schwarz auf weiß – Auskunft über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie? Die evo bietet innerhalb und außerhalb beide Formen des Energieausweises an: verbrauchsbasiert und bedarfsbasiert. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wesentlichen Unterschiede und die Energieausweis Kosten der beiden Formen des Gebäudeenergieausweises.
Sie benötigen mehr Informationen? In unserem aktuellen Blogbeitrag Energieausweis für Immobilien können Sie die wichtigsten Informationen nachlesen.
Anmeldeformular für den verbrauchsbasierten Energieausweis
Der verbrauchsbasierte Energieausweis für Wohngebäude
Der Energieausweis kann bei Immobilien mit mindestens fünf Wohneinheiten erstellt werden. Auch bei Immobilien, deren Bauantrag nach dem Jahr 1977 gestellt worden ist oder bei denen nach 1977 Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten an mindestens drei wesentlichen Gebäudeteilen durchgeführt wurden, kann ein verbrauchsbasierter Gebäudeenergieausweis beantragt werden.
Der verbrauchsbasierte Energieausweis für Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude oder Wohngebäude mit gewerblich genutztem Gebäudeteil kann ein verbrauchsbasierten Energieausweis erstellt werden.
Anmeldeformular für den bedarfsbasierten Energieausweis
Der bedarfsbasierte Energieausweis
Im Vergleich zum verbrauchsbasierten Ausweis bietet der bedarfsbasierte Ausweis eine objektive Energieeffizienzanalyse, die Ihnen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für Modernisierungsmaßnahmen gibt. Der bedarfsbasierte Ausweis ist vorgeschrieben bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die nicht den energetischen Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.
Wegen hoher Auslastung beträgt die Bearbeitungszeit aktuell ca. 4 Wochen.
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