Ein Mitarbeiter, der gerade dabei ist einem Kunden eine Broschüre zu zeigen.

Heizkostenabrechnung durch die evo

Verlässlicher Service für Verwalter und Vermieter

Wir machen den Unterschied: Sie erhalten bei der evo einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie umfassend berät und begleitet.

Mit modernen Mess- und Erfassungsgeräten werden die Verbrauchswerte digital per Funk abge­lesen, wir übernehmen Aufteilung und Zuordnung zu jeder Mietpartei und erstellen die Rechnun­gen. Ihre Kunden erhalten transparente Informationen über die individuell verbrauchte Energie aller Wohneinheiten. Darüber hinaus verantworten wir Instandhaltung und Wechsel der Zähler und Geräte.

Wir bedienen alle Sparten:

  • Öl-anlagen
  • Gasanlagen
  • Fernwärmeanlagen
  • und Pelletanlagen
Eine Abbildung von Funkheizkostenverteilern, die den Heizverbrauch per Funk übermitteln.

Selbstverständlich können Sie die nötigen Geräte auch bei uns mieten oder kaufen und die Erfassung nebst Abrechnung dann selbst durchführen. Wir unterstützen Sie aktiv beim gewünschten Anbieterwechsel und beraten zu allen Sonderkündigungsrechten bei bestehenden Dienstleistern.

Auf einen Blick

  • Jederzeit persönliche Ansprechpartner und Beratung
  • Fehlerfreie, elektronische Übermittlung aller Verbrauchswerte
  • Keine Ablesung vor Ort nötig
  • Heizkostenverteiler, Kalt- und Warmwasserzähler sowie Wärmemengenzähler
  • Frei wählbar: Gerätekauf, Gerätewartung oder Gerätemiete
  • Fachgerechte Montage sowie Instandhaltung der Geräteausstattung
  • Optimierte Gesamtabrechnung im Rahmen der Heizkostenabrechnung
  • Übersichtliche Einzelabrechnung für alle Mieter
Ein Mitarbeiter, der einem Kunden gerade eine Broschüre zeigt. Beide lächeln in die Kamera.

Objektanalyse, Beratung, Vertragsmanagement

Wir ermitteln gerne mit Ihnen die optimale Ausstattung und erstellen ein für Sie maßgeschneidertes Angebot. Wir kündigen Ihre bestehenden Verträge und sorgen für einen reibungslosen Übergang.

Erstinstallation, Messung, individuelle Abrechnung

Wir montieren mit unserem Partner die Geräte und dokumentieren die Daten der Heizkörper und Heizungsanlagen. Wir nutzen unsere innovative Funktechnologie, um die Daten auszulesen. Sie erhalten für jede einzelne Wohnung eine übersichtliche, verbrauchsabhängige Abrechnung.

Umfassender Service

Wir kümmern uns um die Wartung und Instandhaltung Ihrer Geräte. Unsere spezialisierten Ansprechpartner stehen Ihnen in allen Fragen zu Seite.


CO₂-Kostenaufteilung: Hier finden Sie Ihre relevanten Informationen

Als Wärmelieferant sind wir verpflichtet, in den Rechnungen die CO₂-Kosten nach den Vorgaben des CO2KostAufG aufzuführen. Diese Daten benötigen Sie, um die CO₂-Kosten der Brennstoff- oder Wärmelieferungen ab dem Jahr 2023 zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen. Die Berechnung erfolgt über ein Stufenmodell. Es basiert auf dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter. Je höher der CO₂-Ausstoß des jeweiligen Gebäudes, desto größer fällt der zu tragende Kostenanteil für den Vermieter aus. 

Auf Seite 9 Ihrer Abrechnung finden Sie daher folgende Informationen:

  • Brennstoffmissionen der Wärmelieferung (kg CO₂)
  • den Bestandteil der Kohlendioxidkosten am Preis der Lieferung
  • den heizwertbezogenen Emissionsfaktor des eingesetzten Brennstoffs (kg CO₂/ KWH)
  • den Energiegehalt der eingesetzten Brennstoffmenge (kWh)
  • Hinweis auf die Erstattungsansprüche des Mieters, wenn dieser sich selbst mit Wärme versorgt

Zur Berechnung der Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter können Sie die Online-Rechenhilfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nutzen. Oder Sie beauftragen uns mit der Heizkostenabrechnung. So bekommen Sie transparent alle Informationen für jede Wohneinheit.

Eine beispielhafte Kostenaufstellung für die CO2-Kosten.

Beispiel für den Ausweis der CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung, hier auf der Gesamtabrechnung für ein Gebäude.


FAQ CO₂-Kostenaufteilungsgesetz

Was steckt hinter dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG)?

Für das Heizen mit fossilen Energieträgern wird eine CO2-Abgabe fällig. Bisher mussten Mieterinnen und Mieter diese Kosten allein tragen. 

Das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) beteiligt seit dem 1. Januar 2023 auch Vermieterinnen und Vermieter an den CO2-Kosten fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen. Diese Beteiligung ist abhängig vom energetischen Zustand das vermietete Objektes.

Was sind die wesentlichsten Aspekte des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes?

  • Das Gesetz gilt nur für brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärmeanschlüsse (z. B. Gasheizungen, Ölheizungen, Kohleheizungen, Fernwärmeheizungen).

  • Es gilt nicht für strombetriebene Heizungen (z. B. Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen). Bei strombetriebenen Heizungen werden folglich keine CO2-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden aufgeteilt.

  • Relevant wird die Aufteilung der CO2-Kosten für die meisten Mietenden und Vermietenden erst ab dem Jahr 2024 mit der Nebenkostenabrechnung.

  • Es betrifft unsere Kundinnen und Kunden, die Erdgas, Fernwärme oder Wärme (Contracting) beziehen.

Wann wird die CO₂-Kostenaufteilung für Mietende und Vermietende relevant?

Die CO2-Kostenaufteilung wird in den allermeisten Fällen erst im Jahr 2024 relevant. Denn gemäß CO2KostAufG gilt die Aufteilung der CO2-Kosten für alle vollständigen Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen. Entscheidend ist der Abrechnungszeitraum, in dem der Vermietende die Nebenkosten auf die Mietparteien umlegt und nicht unbedingt der Abrechnungszeitraum der Erdgas- oder Fernwärmerechnung mit dem Energieversorger.

Wie ergibt sich die CO₂-Kostenaufteilung zwischen Mietenden und Vermietenden?

Die CO2-Kostenaufteilung für Gebäude oder Wohnungen ist im Gesetz wie folgt geregelt:

 

CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro m2 Wohnfläche und Jahr 

Anteil Vermieter:in

Anteil Mieter:in

< 12 kg CO2/m2/a

0%

100%

12 bis < 17 kg CO2/m2/a

10%

90%

17 bis < 22 kg CO2/m2/a

20%

80%

22 bis < 27 kg CO2/m2/a

30%

70%

27 bis < 32 kg CO2/m2/a

40%

60%

32 bis < 37 kg CO2/m2/a

50 % 

50%

37 bis < 42 kg CO2/m2/a

60%

40 % 

42 bis < 47 kg CO2/m2/a

70%

30%

47 bis < 52 kg CO2/m2/a

80%

20 % 

> = 52 kg CO2/m2/a

95 % 

5%

Basis für die Berechnung ist der jährliche CO2-Ausstoß pro Quadratmeter (m2) Wohnfläche.

Je höher der CO2-Ausstoß pro m², desto höher fällt der Anteil der zu tragenden CO2-Kosten für den Vermietenden aus. Entsprechend geringer ist also der Anteil für den Mietenden.

Wieso weicht der CO₂-Preis nach dem BEHG von dem CO₂-Zertifikatspreis für Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen, ab? Weshalb fällt für Fernwärme ein anderer CO₂-Preis als für Erdgas an?

Die Regulierung und die Preissetzung von CO2-Emissionen basieren auf zwei unterschiedlichen Systemen: Dem europäischen Emissionshandel (ETS) und dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für Deutschland. 

 

1. Europäischer Emissionshandel (ETS): Der ETS ist ein System, das auf dem Prinzip des "Cap and Trade" basiert. Es gibt eine Obergrenze (Cap) für die Menge an Treibhausgasen, die von den in das System einbezogenen Anlagen emittiert werden dürfen. Die zulässige Menge an Emissionen wird in Form von Emissionsrechten aufgeteilt und den teilnehmenden Unternehmen zugeteilt. Jedes Emissionsrecht entspricht einer bestimmten Menge an erlaubten Emissionen. Die Unternehmen können diese Rechte handeln (Trade) - also kaufen oder verkaufen. Preis bildet sich durch Angebot und Nachfrage.

Im ETS ist die Fernwärme der evo erfasst. Es gibt Anlagen ohne CO2-Ausstoß und die Kraftwärmekopplungsanlagen der evo. Deswegen ist der CO2-Ausstoß von den Temperaturen und der Verfügbarkeit der einzelnen Wärmeerzeuger abhängig.
 

2. Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Das BEHG ist ein System, das seit 2021 nur in Deutschland gilt. Im Wesentlichen sieht es vor, dass Unternehmen, die fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas in den Bereichen Wärme und Verkehr verwenden, Emissionsrechte erwerben müssen. Diese Emissionsrechte entsprechen den CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung dieser Brennstoffe entstehen. Der CO2-Preis im Rahmen des BEHG ist festgelegt und soll schrittweise ansteigen.

 

Die unterschiedlichen CO2-Preise zwischen dem BEHG und dem ETS ergeben sich also aus den unterschiedlichen Konzeptionen und Zielsetzungen dieser Systeme.

Während der ETS primär darauf ausgelegt ist, CO2-intensive Industrien zu einem effizienten und marktorientierten Emissionsmanagement zu zwingen, soll das BEHG einen breiten Anreiz schaffen, um Treibhausgasemissionen in den Bereichen zu senken, die nicht vom ETS abgedeckt sind.

Erdgas: Wie wird die CO₂-Kostenaufteilung in der Erdgas-Rechnung ausgewiesen?

Ihre bisherige Rechnung wird um den Block „Informationspflicht nach § 3 Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)“ wie folgt erweitert (Bei den Werten handelt es sich um ein fiktives Beispiel):

Erdgas: Werte gemäß CO2-Kostenaufteilungsgesetz

Fernwärme: Wie wird die CO₂-Kostenaufteilung in der Fernwärme-Rechnung ausgewiesen?

Ihre bisherige Rechnung wird um den Block „Informationspflicht nach § 3 Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)“ wie folgt erweitert (Bei den Werten handelt es sich um ein fiktives Beispiel):

Fernwärme: Werte gemäß CO2-Kostenaufteilungsgesetz

Sie haben eine Rechnung mit Ausweis der CO₂-Kosten erhalten, aber es fehlt noch ein notwendiger Zeitraum in 2023 für Ihre Nebenkostenabrechnung?

Bitte wenden Sie sich an unsere kostenlose Hotline T 0800 2552 500. Wir werden Ihnen dann die fehlenden Informationen zusenden.

Halten Sie bitte folgende Informationen bereit:

  • Vertragskonto
  • fehlender Zeitraum

Übernimmt die evo die Aufteilung der CO₂-Kosten auf den Zeitraum der Nebenkostenabrechnung?

Die evo rechnet rollierend Ihren Energieverbrauch über ein ganzes Jahr ab. Der Abrechnungszeitraum kann vom Kalenderjahr abweichen. 

Sollte Ihr mietvertraglicher Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten nicht mit dem Abrechnungszeitraum der evo übereinstimmen, ist der Vermietende dafür verantwortlich, die ausgewiesenen Brennstoffemissionen auf den vereinbarten Zeitraum umzurechnen.


Hausverwalter & Eigentümer

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Zur Leistungsübersicht Die Außenfassade eines Hauses, die stellenweise mit Efeu bedeckt ist.

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