// 15.11.2023

evo senkt Preise für die Grundversorgung und für Sonderverträge zum 01.01.2024

Musterhaushalte sparen zwischen 5 Prozent (Strom) und 12 Prozent (Gas)

Wir in Oberhausen
Die beleuchtete evo Hauptverwaltung bei Nacht.
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Die Energieversorgung Oberhausen AG (evo) passt zum 1. Januar 2024 die Strom- und Gaspreise an. Dies betrifft rund 94.000 Strom- und 23.000 Gas-Kundinnen und -Kunden. Zum einen haben sich die Preise an den Energiemärkten beruhigt, liegen jedoch weiterhin über dem Niveau vor der Energiekrise. Zum anderen gibt es neben den Beschaffungskosten bei den Netzentgelten sowie den staatlich gesetzten Belastungen ebenfalls Veränderungen. Die Netzentgelte für Strom sind deutlich gestiegen. Ferner laufen zum Jahreswechsel diverse Preisgarantien aus. Alle Verträge und Vereinbarungen mit auslaufenden Preisgarantien zum 31. Dezember 2023 werden auf das Preisniveau des jeweils zu Grunde liegenden Sondervertrags angepasst. Kundinnen und Kunden, die eine solche Preisvereinbarung abgeschlossen hatten, haben während der Energiekrise von fixen Preisen auf Vorkrisenniveau profitiert.  


Strom 

Die evo senkt zum 1. Januar 2024 den Arbeitspreis für die Grundversorgung und für Sonderverträge. Durch die gestiegenen Netzentgelte kommt es zu einer Erhöhung des Grundpreises. Zudem werden für Kundinnen und Kunden mit einer zum 31. Dezember 2023 auslaufenden Preisgarantie der Arbeits- und Grundpreis angepasst. Ebenfalls werden die Konditionen der Wärmepumpen- und Wärmespeicher-Tarife gesenkt.

Beispiele:  

  • Grund- und Ersatzversorgung: Arbeitspreisanpassung von -2,69 Cent/kWh brutto, Grundpreis +9,52 Euro/a
  • Sondervertrag TOB-Strom Pur: Arbeitspreisanpassung von -2,69 Cent/kWh brutto, Grundpreis +9,52 Euro/a


Gas 

Die evo senkt zum 1. Januar 2024 den Arbeitspreis für die Grundversorgung und für Sonderverträge. Zudem wird für Kundinnen und Kunden mit einer zum 31. Dezember 2023 auslaufenden Preisgarantie der Arbeitspreis angepasst. 

Beispiele: 

  • Grund- und Ersatzversorgung: Arbeitspreisanpassung von -1,61 Cent/kWh brutto, der Grundpreis bleibt stabil 
  • Sondervertrag TOB-Gas Pur: Arbeitspreisanpassung von -1,61 Cent/kWh brutto, der Grundpreis bleibt stabil 


Beispielrechnungen: 

Strom 

Grundlage: durchschnittlicher Jahresverbrauch von 2.700 kWh 
 

Beispiel I: Grundversorgung 

Bruttobetrag gesamt alt (Stand bis 31. Dezember 2023) 1.261,46 Euro/a 
Bruttobetrag gesamt neu (Stand 1. Januar 2024) 1.198,35 Euro/a
- 63,11 Euro/- 5 % 


Beispiel II: TOB-Strom Pur 

Bruttobetrag gesamt alt (Stand bis 31. Dezember 2023) 1.110,27 Euro/a 
Bruttobetrag gesamt neu (Stand 1. Januar 2024) 1.047,16 Euro/a  
- 63,11 Euro/- 5,68 %
 
 

Gas 

Grundlage: durchschnittlicher Jahresverbrauch von 14.625 kWh 

 

Beispiel I: Grundversorgung

Bruttobetrag gesamt alt (Stand bis 31. Dezember 2023) 2.215,20 Euro/a 
Bruttobetrag gesamt neu (Stand 1. Januar 2024) 1.981,20 Euro/a  
- 234,00 Euro/- 10,56 % 

 

Beispiel II: TOB-Gas Pur 

Bruttobetrag gesamt alt (Stand bis 31. Dezember 2023) 1.979,74 Euro/a 
Bruttobetrag gesamt neu (Stand 1. Januar 2024) 1.744,28 Euro/a  
- 235,46 Euro/- 11,89 % 

  

Information zu den staatlichen Entlastungspaketen 

Anpassung der Umsatzsteuer: 

Die Bundesregierung hat beschlossen, den eigentlich bis zum 31.03.2024 geltenden reduzierten Umsatzsteuersatz auf Gas vorzeitig schon zum 01.01.2024 wieder auf 19 Prozent anzuheben. Hierzu ist jedoch eine Gesetzesänderung notwendig, die noch nicht erfolgt ist. Daher enthalten die Gaspreise noch den aktuell gültigen Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Sofern die Gesetzesänderung erfolgt, erhöhen sich die Bruttopreise entsprechend; eine erneute Benachrichtigung ist für diesen Fall gesetzlich nicht vorgesehen. Die Abschläge werden zu gegebener Zeit geprüft. Falls eine Anpassung der Abschläge notwendig ist, werden die betroffenen Kundinnen und Kunden schriftlich darüber informiert.

 

Verlängerung der Energiepreisbremse: 

Die Energiepreisbremsen sind bis Ende Dezember 2023 befristet, sollen aber bis 30. April 2024 verlängert werden. Aktuell gilt das Gesetz nur bis zum 31.12.2023, die Entscheidung über eine Verlängerung ist noch nicht getroffen.

Sobald die Beschlüsse der Bundesregierung zur Energiepreisdeckelung feststehen, geht die evo hier in die Umsetzung. 

Alle Informationen zur Energiekrise, der Preisentwicklung und den staatlichen Entlastungen gibt es aktuell und transparent unter: www.evo-energie.de/energiepreise  

Autor:
Annette Friese Pressesprecherin a.friese@evo-energie.de 0208-835 2299