Details zur Gaspreisbremse

Für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 1,5 Mio. kWh funktioniert die Gaspreisbremse wie folgt:

  • Für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie 12 ct/kWh (brutto).
  • Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.
  • Die Preisbremse greift nur, sofern Ihr vertraglicher Arbeitspreis über den 12 ct/kWh (brutto) liegt. Liegt der aktuelle Arbeitspreis darunter, zahlt man die günstigeren vertraglichen Konditionen.
  • Die Gaspreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt.
     

So berechnet sich die Gaspreisbremse:

Für die Gaspreisbremse wird Ihr im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen. Für 80 % des Gasverbrauchs zahlen Sie 12 ct/kWh (brutto). Für die restlichen 20 % zahlen Sie den vertraglich vereinbarte Arbeitspreis Ihres Tarifs. Der Entlastungsbetrag kann zu einer Anpassung der Abschläge führen. Alle anspruchsberechtigen Kunden informieren wir individuell postalisch.

Gut zu wissen

Wie hoch Ihre Entlastung durch die Gaspreisbremse ausfällt, hängt davon ab

  • wie viel Sie im letzten Abrechnungszeitraum verbraucht haben und
  • wie hoch Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis ist.

Haushaltskunden für Gas und Fernwärme profitieren zudem weiterhin von der Umsatzsteuersenkung: 7 % Umsatzsteuer gelten sowohl beim Grundpreis wie auch dem gedeckelten Arbeitspreis von 12 ct/kWh. Da es sich bei den 12 ct/kWh um einen Bruttopreis handelt, ist die Umsatzsteuer hier bereits enthalten.


Gas Grundversorgung 14.625 kWh

  • Verbrauch = Musterhaushalt in OB
  • Beispiel für den Preisstand Februar 2023
  • AP= 14,04 Cent/kWh ;  GP= 161,85 €/Jahr ; Referenzpreis=12 Cent/kWh
ALT NEU

14.625 kWh x 14,04 Cent/kWh =  2.053,35 €

80 % Verbrauch: 11.700 kW x 12 Cent/kWh = 1.404 €

 

+ 20% Verbrauch: 2.925 kWh x 14,04 Cent/kWh = 410,67 €

+  Grundpreis 161,85 €/Jahr

+ Grundpreis 161,85 €/Jahr

Summe= 2215,20 € im Jahr

Summe = 1.976,52 € im Jahr

Abschlag alt monatlich: 185 €

Abschlag neu monatlich: 165 €

 

Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem Gasverbrauch über 1,5 Mio. kWh sowie zugelassene Krankenhäuser gelten abweichende Regelungen.

Abweichende Regelungen

Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem Gasverbrauch über 1,5 Mio. kWh sowie zugelassene Krankenhäuser gelten abweichende Regelungen.

Die Gaspreisbremse für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem jährlichen Gasverbrauch über 1,5 Mio. kWh sowie zugelassene Krankenhäuser greift ab Januar 2023. Unternehmen bezahlen dann für 70 % ihres Erdgasverbrauchs nur 7 Cent je Kilowattstunde vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen. Für den Erdgasverbrauch über 70 % gilt der mit dem Energieversorger vereinbarte Arbeitspreis. Als Bemessungsgrundlage für die 70 % wird der Gasverbrauch des Jahres 2021 herangezogen.

Hinweis: Das ist zu beachten, wenn Sie Ihren Gaslieferanten wechseln

Wenn Sie in 2023 Ihren Gasversorger wechseln, reichen Sie am besten eine Rechnungskopie Ihres letzten Versorgers ein. Denn nur so kann Ihr neuer Versorger die Verbrauchsmenge ermitteln, für die die Gaspreisbremse greift.

Grundsätzlich gilt: Auch bei einem Lieferantenwechsel profitieren Sie von der Gaspreisbremse und zahlen maximal 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent Ihres Gasverbrauchs.