2. Stufe: Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme

Am Donnerstag, den 15. Dezember 22, wurden die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme vom Bundestag verabschiedet. Die zweite Stufe sieht die Deckelung der Energiepreise ab 01. März 2023 rückwirkend zum 01. Januar 2023 für Haushaltskunden vor.

Damit sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher mindestens bis Ende 2023 von den hohen Energiepreisen entlastet werden.

Quelle: Grafik der Bundesregierung für Haushaltskunden, https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/energiepreisbremsen-2145728

Bitte beachten Sie: Die Preisbremse greift nur, wenn Ihr vertraglicher Arbeitspreis über „dem Deckel“ liegt. Liegt der aktuelle Arbeitspreis darunter, zahlen Sie die günstigeren vertraglichen Konditionen. Der Grundpreis bleibt von den Energiepreisbremsen unberührt.
Es lohnt sich auch weiterhin Energie zu sparen, um im Rahmen der staatlich bezahlten Preisbremsen zu bleiben. Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass sich auch ein Preisvergleich lohnen kann.

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Wie werde ich durch die Energiepreisbremsen entlastet? Was muss ich tun?

Wir senken Ihren monatlichen Abschlag ab März 2023 um den entsprechenden Entlastungsbetrag und werden dabei die Entlastungen für Januar und Februar rückwirkend berücksichtigen.

Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Zahlen Sie Ihre Abschläge direkt an uns, dann passen Sie bitte Ihre Überweisungsbeträge entsprechend des neuen Abschlagsplans an.

Warum wurde am 7., 14. oder 21.03. nichts abgebucht? Was passiert jetzt mit meinen Abschlägen?

Wir haben die Abbuchungen ausgesetzt, weil wir gerade die Entlastungen im Rahmen der Energiepreisbremse in die Abrechnungssysteme einbauen. Voraussichtlich am 28.3. erfolgen dann die Abbuchungen. Wenn Sie preislich "über dem Deckel" liegen, werden bei Ihrem nächsten Abschlag die Entlastungen für Januar und Februar direkt mitberücksichtigt. Der Abschlag fällt also niedriger aus. Die Infos dazu erhalten Sie zeitnah per Post. Ab April erfolgen die Abbuchungen dann wieder im gewohnten Rhythmus.

Kann mein Entlastungsbetrag komplett an mich ausgezahlt werden?

Nein. Die Entlastung erfolgt über die reduzierten Abschläge.

Wie wurde mein Prognoseverbrauch ermittelt?

Strom: Für die Strompreisbremse wird Ihre aktuelle Verbrauchsprognose des Netzbetreibers herangezogen. Die Jahresverbrauchsprognose basiert in der Regel auf Ihrem Verbrauchsverhalten.

Gas/Wärme: Hier werden 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zugrunde gelegt. Dieser kann sich von dem exakten Jahresverbrauch in Ihrer letzten Abrechnung unterscheiden. Dies liegt daran, dass bei Ihrem prognostizierten Jahresverbrauch Stand September 2022 bereits sogenannte Gewichtungsverfahren berücksichtigt wurden – also ein Abgleich zwischen abgelesenen Verbrauchswerten und den Ist-Temperaturen erfolgt ist.  

 

Meine monatliche Entlastung entspricht nicht einem Zwölftel des Entlastungsbetrages. Woran liegt das?

Das liegt daran, dass Sie Ihre Abrechnung nicht zum Stichtag 31.12.23 enthalten, sondern innerhalb des Jahres. Dadurch wird der Gesamtentlastungsbetrag auf zwei Abrechnungszeiträume verteilt.


Ein Beispiel: Die Ablesung Ihres Zählers erfolgt Ende April. Die darauf basierende Jahresrechnung bekommen Sie Ende Mai. Sie enthält den Entlastungsanteil für die ersten vier Monate des Jahres (Januar bis April).

Bis Sie Ihre Abrechnung erhalten, zahlen Sie allerdings fünf Abschläge, als auch noch einen im Mai. Daher wird der Entlastungsanteil auf die fünf Abschläge verteilt, d.h. durch fünf geteilt. Dieser Betrag kann von einem rechnerischen Zwölftel des Gesamtbetrages abweichen. Der Rest des Entlastungsbetrages wird dann im Rahmen Ihrer Abrechnung auf die kommenden Abschlagszahlungen bis zum Jahresende verteilt. In Summe erhalten Sie Ihren vollständigen Entlastungsbetrag.


Gesamtentlastungsbetrag = 120 Euro / 12 Monate = 10 Euro pro Monat

Ablesung Mitte April = 4 Monate ≙ 40 Euro

Abschläge bis zur Jahresrechnung = 5 = 40 Euro/5 = 8 Euro Entlastung/Abschlag

 

Abrechnung im Mai 2024 enthält Entlastung für 2023 = 80 Euro

Abschläge bis Ende 2023 (Juni-Dez) = 7 = 80 Euro/7 = 11,43 Euro = rund 11 Euro/Abschlag

Da die Energiepreisbremse rückwirkend gilt, habe ich im Januar und Februar zu hohe Abschläge gezahlt. Was passiert mit den zu viel gezahlten Beträgen?

Abschläge, die bereits in diesem Jahr bezahlt wurden, werden beim nächsten fälligen Abschlag berücksichtigt. Das heißt, Ihr nächster Abschlag wird niedriger ausfallen, da die Entlastungen der Vormonate hier berücksichtigt werden. Und dann geht es „regulär“ mit den reduzierten Abschlagszahlungen weiter.

Wieviel muss ich weniger bezahlen?

Strom: Sie erhalten 80 Prozent des aktuell prognostizierten Jahresverbrauches zu einem garantieren Preis von 40 Cent/kWh brutto.

Gas: Sie erhalten 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches zu einem garantieren Preis von 12 Cent/kWh brutto.

Wärme: Sie erhalten 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches zu einem garantieren Preis von 9,5 Cent/kWh brutto.

Ich erhalte eine Entlastung, aber mein Abschlagsplan wurde nicht geändert. Woran liegt das?

Das kann unterschiedliche Gründe haben. Liegt beispielsweise Ihre Entlastung pro Monat unter einem Euro, haben wir den Abschlag nicht gesenkt.

Haben Sie für den laufenden Abrechnungszeitraum keine offenen Fälligkeiten mehr, erhalten Sie mit der nächsten Abrechnung die bisherigen Entlastungen und einen neuen Abschlagsplan, der die monatlichen Entlastungen berücksichtigt.

Oder zahlen Sie Ihre Energie zu Beginn des Jahres im Voraus? Dann erhalten Sie die Entlastung mit der nächsten Abrechnung.

So oder so – alle Kunden erhalten ihre Entlastung, spätestens mit der nächsten Verbrauchsabrechnung.

Ich bin Mieterin/Mieter und zahle meine Wärme über die Nebenkosten an meinen Vermieter. Wie profitiere ich von der Preisbremse?

Bitte wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder an Ihre Hausverwaltung. Im Normalfall wird die Entlastung über Ihre Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben.

Wie wird meine Energie jetzt abgerechnet?

In Ihrer Jahresrechnung wird rückwirkend zum 01. Januar die jeweilige Energiepreisbremse berücksichtigt. Ihr Entlastungskontingent, die 80 Prozent, wird ab Januar 2023 zu einem garantierten Festpreis abgerechnet.

Sind die Preisbremsen befristet?

Vorerst gelten die Preisbremsen für das gesamte Jahr 2023. Eventuell weitet die Bundesregierung den Zeitraum bis einschließlich April 2024 aus.

Lohnt es sich denn noch, weiterhin Energie zu sparen?

Ja, da nur ein Anteil Ihres Verbrauches für die Energiepreisbremse berücksichtigt wird. Für die verbleibenden 20 Prozent wird der Preis aus Ihrem Versorgungsvertrag berechnet. Je höher der Gesamtverbrauch ist, desto höher ist auch der Anteil, der mit dem teureren Preis berechnet wird.