Details zur Strompreisbremse

Bei Privathaushalten und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh funktioniert die Strompreisbremse wie folgt:

  • Für 80 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose zahlen Sie 40 ct/kWh (brutto).
  • Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den regulären Arbeitspreis Ihres Tarifs.
  • Die Preisbremse greift nur, sofern Ihr vertraglicher Arbeitspreis über den 40 ct/kWh (brutto) liegt. Liegt der aktuelle Arbeitspreis darunter, zahlt man die günstigeren vertraglichen Konditionen.
  • Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt.

So berechnet sich die Strompreisbremse im Detail:

Für die Strompreisbremse wird Ihre aktuelle Verbrauchsprognose herangezogen. Für 80 % des prognostizierten Stromverbrauchs zahlen Sie dann 40 ct/kWh (brutto, d. h. der Preis beinhaltet bereits Steuern, Umlagen und sonstige Abgaben). Für die restlichen 20 % fällt der vereinbarte Arbeitspreis Ihres Tarifes an. Der Entlastungsbetrag kann zu einer Anpassung der Abschläge führen. Alle anspruchsberechtigen Kunden informieren wir individuell postalisch.

Die Kundengruppe mit einer zeitvariablen Messung (HT/NT) erhält für die zeitliche Gültigkeit des Niedertarifs (NT) einen Referenzpreis von 28 ct/kWh. Für die Hochtarifzeit (HT) wird zeitlich der Referenzpreis von 40 ct/kWh gewichtet. Gilt der Nachtstromtarif beispielsweise für acht Stunden am Tag, greift für die Entnahmestelle ein Referenzpreis von 36 ct/kWh (28 ct/kWh × 8 h/24 h + 40 ct/kWh × 16 h/24 h).


Strom Grundversorgung 2.700 kWh

  • Verbrauch = Musterhaushalt in OB
  • Beispiel für den Preisstand Februar 2023
  • AP= 40,81 Cent/kWh;    GP=159,59 €/Jahr ; Referenzpreis = 40 Cent/kWh
ALT NEU

Verbrauch 2.700 kWh x 40,81 Cent/kWh =1.101,87 €

80 % Verbrauch 2.160 kWh x 40 Cent/kWh = 864 €  

 

+ 20 % Verbrauch 540 kWh x 40,81 Cent/kWh = 220,37 €

+  Grundpreis = 159,59 € /Jahr

+  Grundpreis = 159,59 € /Jahr

Summe 1.261,46 € im Jahr

Summe= 1.243,96 im Jahr

Abschlag alt monatlich: 105 €

Abschlag neu monatlich = 104 €

 

Für Kunden, deren Stromverbrauch über 30.000 kWh liegt, gelten abweichende Regelungen.

Abweichende Regelung

Endverbraucher sowie mittlere und große Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 30.000 Kilowattstunden werden ebenfalls durch die Strompreisbremse entlastet:  

  • Für 70 % des Verbrauchs zahlt man 13 Cent /netto je Kilowattstunde vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich Umsatzsteuer. Für den Stromverbrauch über 70 % gilt der mit dem Energieversorger vereinbarte Arbeitspreis.

Worauf beziehen sich die 70 % Verbrauch?

Für Entnahmestellen, die über standardisierte Lastprofile beliefert werden (wie z. B. Haushaltskunden, aber auch Unternehmen), liegt den 70 % Verbrauch der Strompreisbremse die aktuelle Verbrauchsprognose zugrunde.

Für Entnahmestellen, die nicht über standardisierte Lastprofile beliefert werden, werden die 70 % Verbrauch auf Basis des gemessenen Verbrauchs im Jahr 2021 ermittelt.

Hinweis: Das ist zu beachten, wenn Sie Ihren Stromlieferanten wechseln

Wenn Sie in 2023 Ihren Stromversorger wechseln, reichen Sie am besten eine Rechnungskopie Ihres letzten Versorgers ein. Denn nur so kann Ihr neuer Versorger die Verbrauchsmenge ermitteln, für die die Strompreisbremse greift.

Grundsätzlich gilt: Auch bei einem Lieferantenwechsel profitieren Sie von der Strompreisbremse und zahlen maximal 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent Ihres Stromverbrauchs.