Einfach umziehen mit der evo an Ihrer Seite

So läuft alles glatt

Bei einem Umzug gibt es immer viel zu organisieren. Für Ihren Stromvertrag haben wir gute Nachrichten: Ab dem 6. Juni 2025 profitieren Sie von einer neuen gesetzlichen Regelung, die den Ablauf noch effizienter und transparenter gestaltet. Damit Sie sich entspannt auf Ihr neues Zuhause freuen können, kümmern wir uns um eine reibungslose und planbare Versorgung.

Strom anmelden für Ihren Einzug:

Melden Sie uns bitte Ihren Einzug idealerweise vier Wochen im Voraus. So klappt die Belieferung zu Ihrem Wunschtermin. Alternativ können Sie über den Online-Tarifrechner bei der Anmeldung einen Neueinzug auswählen.

Strom abmelden bei Umzug:

Melden Sie Ihren Umzug frühzeitig entsprechend Ihrer vertraglich geregelten Fristen. Diese finden Sie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen, die Ihnen mit der Vertragsbestätigung zugesendet wurden. So stellen Sie sicher, dass alles reibungslos abgewickelt wird und Ihnen keine unnötigen Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen entstehen.

Ihren Endzählerstand können Sie ganz bequem am Tag der Schlüsselübergabe ablesen und übermitteln.

Bitte beachten Sie: Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist nicht mehr möglich.

Wenn Ihr Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen registriert. Das bedeutet, dass die neuen Mieterinnen oder Mieter möglicherweise Strom über Ihren Vertrag bezieht – die Kosten würden weiterhin bei Ihnen liegen. Um dies zu vermeiden, melden Sie uns Ihren Auszug rechtzeitig.


Schritt für Schritt: So einfach geht der Umzug mit der evo

1.

Vor dem Umzug

Melden Sie sich frühzeitig entsprechend Ihrer vertraglich geregelten Fristen. Diese finden Sie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) zu Ihrem Vertrag. Diese können zwischen zwei und sechs Wochen variieren.

2.

Am Umzugstag

Notieren oder fotografieren Sie den Zählerstand und die Zählernummer am Umzugstag. Wir benötigen die Angaben später, um Ihren Stromverbrauch korrekt berechnen zu können.

3.

Nach dem Umzug

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und geben Sie den Zählerstand vom alten und vom neuen Zähler durch.

Werden Sie in der neuen Wohnung voraussichtlich mehr Strom verbrauchen, weil die Wohnung zum Beispiel größer ist? Dann können Sie Ihren Abschlag jederzeit im Kundenportal anpassen. Hier geht´s zum Kundenportal.

Im Detail benötigen wir folgende Angaben:

Alte Wohnung

  1. Wie lautet Ihre bisherige Kundennummer?
  2. Welchen Zählerstand hat der alte Zähler?
  3. An welchem Datum haben Sie den Zähler abgelesen?

 

Neue Wohnung

  1. Wie lautet die neue Adresse?
  2. Welchen Zählerstand hat der neue Zähler am Einzugstag/Schlüsselübergabe?
  3. Wie lautet die Nummer des neuen Zählers?
  4. Wann haben Sie den Zählerstand in der neuen Wohnung abgelesen?
  5. Vorraussetzung für einen schnellen Wechsel ist die Angabe der MaLo-ID. Sie finden die elfstellige Kennnummer auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Haben Sie diese nicht zur Hand, reicht auch Ihre Zählernummer.

 

Am besten erreichen Sie uns über die

 

Gut zu wissen:

Was steckt hinter der gesetzlichen Vorgabe? Die neue Regelung sorgt für einen schnelleren und effizienteren Wechselprozess bei An- und Abmeldungen. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben davon unberührt. Diese Regelung tritt für Strom am 06.06.2025 in Kraft und ist für alle Energieversorger bindend. Eine entsprechende Regelung für Gas folgt 2026.

Auf einen Blick: Checkliste für Ihren Umzug

Manchmal kommt  so ein Umzug doch schneller als gedacht. Für die Checklisten-Freunde hier ein Plan, der die wichtigsten Schritte bei der Umzugsplanung festhält. Einfach die Checkliste als PDF herunterladen, abhaken und entspannt umziehen!


FAQ

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

So läuft alles glatt: Melden Sie Ihren Umzug frühzeitig entsprechend Ihrer vertraglich geregelten Fristen vor Ihrem Umzug. So stellen Sie sicher, dass alles reibungslos abgewickelt wird und Ihnen keine unnötigen Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen entstehen. Ihren Endzählerstand können Sie ganz bequem am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln.

Bitte beachten Sie:

Wenn Ihr Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen registriert. Das bedeutet, dass der neue Mieter möglicherweise Strom über Ihren Vertrag bezieht – die Kosten würden weiterhin bei Ihnen liegen. Um dies zu vermeiden, melden Sie uns Ihren Auszug rechtzeitig.

Wann muss ich meinen Vertrag kündigen, wenn ich umziehe?

Melden Sie Ihren Umzug frühzeitig entsprechend Ihrer vertraglich geregelten Fristen. Diese finden Sie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen, die Ihnen mit der Vertragsbestätigung zugesendet wurden. Dies können Sie online im Kundenportal oder telefonisch unter InfoLine 0208 835 1000 erledigen.

Warum kann ich mich nicht rückwirkend an- oder abmelden?

Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist aufgrund der gesetzlichen Änderungen ab dem 06.06.2025 nicht mehr möglich. DIe Bundesnetzagentur hat die Umsetzung der EU-Vorgabe im Beschluss BK6-22-024 geregelt. 

Den genauen Wortlaut finden Sie im folgenden Ausschnitt:

Wer muss den Strom abmelden: Mieter oder Vermieter?

Da Sie den Vertrag geschlossen haben, müssen Sie den Stombezug abmelden. Der Vermieter ist in die Abmeldung nicht involviert.

Kann ich beim Umzug zur evo wechseln?

Selbstverständlich. Melden Sie sich spätestens vier Wochen vor dem Einzug. Oder nutzen Sie für den Neueinzug die Anmeldung über den Tarifrechner.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist nicht möglich. So läuft alles glatt: Melden Sie Ihren Ein- und Auszug frühzeitig entsprechend Ihrer vertraglich geregelten Fristen vor Ihrem Umzug. So stellen Sie sicher, dass alles reibungslos abgewickelt wird und Ihnen keine unnötigen Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen entstehen. Ihren Endzählerstand können Sie ganz bequem am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln.

Bitte beachten Sie:

Wenn Ihr Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen registriert. Das bedeutet, dass der neue Mieter möglicherweise Strom über Ihren Vertrag bezieht – die Kosten würden weiterhin bei Ihnen liegen. Um dies zu vermeiden, melden Sie uns Ihren Auszug oder Ihre Abmeldung rechtzeitig.

Warum ist ein Übergabeprotokoll wichtig?

Es ist sehr hilfreich, ein Übergabeprotokoll einzureichen. So liegen uns alle relevanten Daten direkt vor. Bitte beachten Sie: Ein Übergabeprotokoll ist keine Kündigung! Es ist ein Nachweis für den Kunden, dass er die Verbrauchsstelle übergeben hat. Eine schriftliche Kündigung muss darüber hinaus erfolgen.

Was muss ich beim Umzug ummelden?

Bei einem Umzug müssen Sie zusätzlich zum Stromvertrag auch den Gasvertrag ummelden. Die evo bleibt als Gaslieferant ebenfalls gerne an ihrer Seite und beliefert sie auch in Ihrer neuen Wohnung mit Energie.

Falls Sie beim Umzug von einem anderen Energieversorger zu uns wechseln, halten Sie bitte den alten Vertrag bereit. Für die Ummeldung benötigen wir Name und Kundennummer bei Ihrem aktuellen Stromanbieter, die Zählernummer in der neuen Wohnung und  den Termin, zu dem sie Energie von der evo beziehen wollen.

Wie lange dauert ein Stromanbieterwechsel?

Das hängt von der Vertragslaufzeit bei Ihrem bisherigen Versorger ab. Haben Sie fristgerecht gekündigt, kann der Wechsel zum Vertragsende stattfinden.