// 30.09.2022

evo informiert über Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und zur Gaspreisbremse

Die politischen Entwicklungen werden engmaschig beobachtet

Wir in Oberhausen
Eine Aufnahme, die das evo Logo und die Blumenfassade unserer Hauptverwaltung von unten zeigt.
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Gestern, 29. September 2022, hat die Bundesregierung entschieden, dass die kürzlich beschlossene Gasbeschaffungsumlage von 2,419 Cent/kWh (netto) gekippt wird. Ganz wichtig ist dabei: Ausschließlich die Gasbeschaffungsumlage wird außer Kraft gesetzt, die Gasspeicherumlage (0,059 Cent/kWh) bleibt zum jetzigen Stand bestehen.

Außerdem wurde ein „Abwehrschirm“ zur Gaspreisbremse beschlossen. Dieser soll bis zu 200 Milliarden Euro umfassen und die Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen unterstützen. Wer konkret und in welchem Umfang entlastet wird, steht aktuell noch nicht fest. Die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent auf die Lieferung von Gas soll wie geplant zum 1. Oktober 2022 durchgeführt werden. Die Senkung soll auch auf die Fernwärme übertragen werden.

Die Energieversorgung Oberhausen AG (evo) hat die geplanten Änderungen zur Kenntnis

genommen und verfolgt nun engmaschig die Entwicklungen, bis eine gesetzliche Regelung vorliegt. Die evo wird die gesetzlichen Vorgaben selbstverständlich umsetzen, sobald sie rechtskräftig beschlossen sind. Die evo-Kundinnen und Kunden werden so bald wie möglich informiert, was das für sie und ihre Energiekosten bedeutet.

Unter www.evo-energie.de/energiepreise können sich alle Interessierten informieren. Die Seite wird von der evo ständig aktualisiert.

Autor:
Sabine Benter Pressesprecherin s.benter@evo-energie.de 0208-835 2299