// 16.11.2020

evo reagiert auf die Beschlüsse der Bundesregierung

Preisanpassungen im Bereich Strom und Gas sind Folge bundesweiter Beschlüsse

Wir in Oberhausen
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Es ist für den ein oder anderen vielleicht nicht sofort verständlich, was unter dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu verstehen ist und was der beginnende Emissionshandel ab dem 1. Januar 2021 dann auch letztendlich für Auswirkungen auf die jeweiligen Gasabrechnungen hat. 

Kurz erklärt: 
Die Bundesregierung hat das BEHG zur Förderung des Klimaschutzes in Deutschland verabschiedet. Es ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 und bildet die Grundlage für einen nationalen CO2-Emissionshandel im Bereich der Brennstoffe, also Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle. Dadurch kommt es ab dem 1. Januar 2021 zu einer Bepreisung von CO2-Emissionen. 

„Für die evo ist Umweltschutz und ein positiver Beitrag zum Klimawandel extrem wichtig. Hier vor Ort zahlen wir beispielsweise mit dem Betrieb des Biomasse-Kraftwerks in Sterkrade auf dieses Konto ein oder auch mit der neuen und innovativen Referenzanlage am HKW 2, die mittels Kraft-Wärme-Kopplung zeitgleich Wärme und Strom produziert und teilweise sogar mit Wasserstoff betrieben werden kann. Die evo setzt den Fokus ganz klar auf modernste, innovativste und ressourcenschonende Technik“, so Vorstand Hartmut Gieske. 

Der künftige CO2-Preis wird auch von der evo genauso wie Steuern und Abgaben in die Energiepreise einkalkuliert und an die Kunden weitergegeben. Dabei handelt es sich um ein reguläres Vorgehen. Das BEHG sieht vor, dass Gas ab dem 1. Januar 2021 mit einer zusätzlichen Emissionsabgabe von 0,54 Cent pro Kilowattstunde belegt wird. Dieser Preisbestandteil ist vom Energievertrieb bis 2025 nicht frei zu gestalten, sondern staatlich vorgegeben.

Am Beispiel gerechnet:
Bei einem haushaltsüblichen Verbrauch von 14.625 Kilowattstunden Gas im Jahr in der Grundversorgung, ergibt sich eine Preissteigerung von + 5,73 Prozent, das heißt umgerechnet 79,19 Euro pro Jahr (brutto), bzw. ca. + 6,60 Euro pro Monat (brutto).

Im Bereich Strom sinkt der Arbeitspreis geringfügig um 0,21 Cent pro Kilowattstunde. Auch hier wird die Veränderung der staatlich veranlassten Preisbestandteile, wie z.B. der EEG Aufschlag, an die Verbraucher weitergegeben.

Für die Preisvergleiche werden jeweils die Preisstände vom 01.01.2019 und 01.01.2020 herangezogen. Damit bleibt der Effekt der vorübergehend verringerten Umsatzsteuer unberücksichtigt. Natürlich gibt die evo diese Entlastung über die jeweilige Verbrauchsabrechnung vollständig an ihre Kunden weiter. Eine gesonderte Preisinformation erfolgt in diesem Zusammenhang nicht.

Für Fragen zur Preisanpassung und deren Auswirkungen auf Tarife und Abschläge, steht die evo ihren Kundinnen und Kunden trotz der Einschränkungen durch Covid-19 gern zur Verfügung. 

Sie erreichen uns telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 255 2500. Für den Fall, dass Sie uns an unserem Kundenzentrum an der Christian-Steger-Straße aufsuchen möchten, kann dies nur nach telefonischer Anmeldung erfolgen. 

Autor:
Sabine Benter Pressesprecherin s.benter@evo-energie.de 0208 835-2299