// 17.08.2023

Balkonanlage anmelden - für Ihr Zuhause in Oberhausen

Ratgeber
Eine Aufnahme des evo-Turmes, mit der Solarpyramide auf dem Dach.
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Balkonanlagen bieten Privatpersonen eine einfache Möglichkeit, selbst Strom zu erzeugen. Es ist keine aufwändige Installation der Solarmodule auf dem Dach nötig, sie werden unkompliziert am Balkon befestigt. Damit ist die Mini-PV-Anlage rasch einsatzbereit.

Wenn Sie eine Solaranlage installieren und diese anmelden, sind einige Aspekte zu beachten, die wir Ihnen vorstellen. Überdies beraten wir Sie auch gerne, wenn Sie auf eine größere Photovoltaikanlage umsteigen möchten.


Was sind Balkonanlagen?

Bei einer Balkonanlage handelt es sich um eine steckerfertige kleine Photovoltaikanlage. Im Gegensatz zu Solaranlagen, die auf dem Dach eines Hauses montiert werden, lässt sich eine Balkonanlage unkompliziert am Balkongeländer befestigen. Außerdem können Sie die Solarmodule etwa auf dem Garagendach, einer Gartenhütte oder einem Geräteschuppen installieren.

Eine Solaranlage für den Balkon ist genau wie größere Anlagen in der Lage, mit Solarpanels Strom zu erzeugen. Den klimafreundlichen Strom des Mini-Solarkraftwerks speisen Sie in Ihr Hausstromnetz ein und verbrauchen ihn zum Großteil selbst. Nutzen Sie eine Mini-Solaranlage, sparen Sie einerseits Geld und leisten andererseits einen Beitrag zur Energiewende.


Balkonanlagen anmelden bei der Oberhausener Netzgesellschaft

Wenn Sie ein Mini-Solar-Kraftwerk in Oberhausen anmelden möchten, erfolgt die Anmeldung dieser Anlagen nicht bei der evo selbst. Zuständig ist die Oberhausener Netzgesellschaft. Für die Anmeldung nutzen Sie das Onlineportal der Oberhausener Netzgesellschaft.

  • Wo muss ich eine Balkon-Solaranlage anmelden?

Sie müssen Balkonkraftwerke und andere Anlagen an zwei Stellen anmelden: Einerseits beim örtlichen Netzbetreiber und andererseits bei der Bundesnetzagentur. Dort wird die Anlage im sogenannten Marktstammdatenregister erfasst. Im Marktstammdatenregister müssen Sie daher sich und Ihre Balkonanlage online registrieren. Folgen Sie einfach den Anweisungen, dann benötigen Sie nur 10 bis 15 Minuten, um die Anmeldung abzuschließen.

  • Wie finde ich meinen Netzbetreiber?

Der Netzbetreiber ist nicht mit Ihrem Stromanbieter identisch. In der Regel finden Sie Informationen über den Stromnetzbetreiber jedoch auf Ihrer letzten Stromrechnung. Sind Sie neu eingezogen und haben noch keine Stromrechnung erhalten, werden Sie in den Anmeldeunterlagen oder auf der Internetseite VNBdigital fündig.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, am Stromzähler nachzusehen. Am Gerät finden sich in der Regel die gesuchten Angaben zum Netzbetreiber.

  • Wie melde ich ein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber an?

Möchten Sie Ihre Balkonanlage anmelden, stellen Ihnen die meisten Netzbetreiber ein entsprechendes Onlineportal oder passende Formulare zur Verfügung. In wenigen Minuten lässt sich so das Mini-Solarkraftwerk anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Solaranlage erfolgen muss, bevor Sie sie anschließen.

  • Wie lange dauert die Anmeldung beim Netzbetreiber?

Mit den bereitgestellten Vordrucken dauert die Anmeldung der Solarmodule etwa eine Viertelstunde. Der Netzbetreiber meldet sich daraufhin in der Regel innerhalb von vier Wochen.

  • Was kostet die Balkonkraftwerk-Anmeldung beim Netzbetreiber?

Die Anmeldung der Balkonsolar-Anlage beim Netzbetreiber kostet nichts. Gleiches gilt für das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, auch hier müssen Sie nichts bezahlen.

  • Warum muss ich eine Balkon-Solaranlage anmelden?

Der Grund, die Mini-Photovoltaik-Anlagen anzumelden, besteht darin, eine Überspannung im Stromnetz zu verhindern. Der Netzbetreiber muss einen Überblick haben, welche Stellen in welcher Höhe Strom ins Netz einspeisen, um die Netzsicherheit zu gewährleisten.

Eine Besonderheit gilt für ältere Stromzähler. Da diese so eingestellt sind, dass Sie auch rückwärts laufen können und dies in Deutschland nicht zulässig ist, wird der Netzanbieter im Zuge der Anmeldung einen Austausch gegen ein neues Modell in die Wege leiten.


Balkonkraftwerke über 600 Watt

Selbstverständlich können Sie sich auch für eine Balkon-Solaranlage mit 1000 W oder mehr Leistung entscheiden. Liegt die Ausgangsleistung des Balkonkraftwerks allerdings über 600 W, gelten die vereinfachten Regeln für das Anmeldeverfahren nicht mehr.

Bereits Modelle mit 650 oder 700 W werden wie größere Photovoltaik-Anlagen behandelt. In der Regel halten sich Hersteller von Mini-PV-Anlagen daher an die Grenze von maximal 600 W, um von dem vereinfachten Anmeldeverfahren zu profitieren.

Tipp: Die Installation größerer PV-Anlagen muss durch einen Fachbetrieb erfolgen. Wir stehen Ihnen als Energieversorger zur Seite und machen Ihnen gerne ein gezieltes Angebot für PV-Anlagen mit oder ohne Batteriespeicher.


Vorschriften für Balkonkraftwerke – Rechte und Pflichten

Ihre Rechte im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage von 600 Watt liegen darin, dass Sie sie in einem vereinfachten Anschlussverfahren installieren dürfen. Zudem haben Sie das Recht, überschüssigen Strom, den Sie nicht verbrauchen, ins öffentliche Netz einzuspeisen. Sie können dafür sogar eine Vergütung erhalten.

Ihre Pflichten bestehen darin, Ihre Photovoltaik-Anlage anzumelden. Außerdem muss die Mini-Solaranlage bestimmte technische Anforderungen erfüllen: Der Wechselrichter darf eine Ausgangsleistung von 600 W nicht überschreiten und muss die technische Sicherheit nachgewiesen haben. Zudem muss die Anlage sicher installiert werden.


Häufige Fragen

In diesem Abschnitt finden Sie kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Mini-Solaranlagen.

  • Sind Balkonkraftwerke bis 600 Watt meldepflichtig?

Ja, Sie müssen Mini-PV-Anlagen anmelden. Ausnahmen gelten für Inselanlagen, also beispielsweise für nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbundene Balkonkraftwerke für die Gartenhütte.

  • Was passiert, wenn man ein Balkonkraftwerk nicht angemeldet?

Missachten Sie die Vorschriften zur Anmeldung, gilt dies als Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

  • Wie viele Balkonkraftwerke dürfen angeschlossen werden?

Sie können mehrere Module anschließen. Allerdings darf die gesamte Leistung 600 W nicht überschreiten. Sie können also beispielsweise 3 Anlagen mit je 200 W anschließen. Ansonsten handelt es sich um eine genehmigungspflichtige PV-Anlage, bei der die Installation und Anmeldung durch einen Elektrofachbetrieb nötig wird.

  • Kann man ein Balkonkraftwerk einfach in die Steckdose stecken?

Nein, Sie können mobile PV-Anlagen nicht einfach in die Steckdose stecken. „Der Anschluss der steckerfertigen PV-Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 erfolgen oder fest angeschlossen werden. Dann kann auch in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden.“ (Quelle: VDE)

  • Müssen Vermieter oder Wohneigentümergemeinschaft dem Betrieb zustimmen?

Als Mieter können Sie eine Balkonanlage nutzen. Sie sollten diese zwar anzeigen, ein Verbot des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft ist jedoch nicht zu erwarten. Ausnahmen gelten lediglich, wenn bauliche Veränderungen erforderlich sind und das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Um Probleme zu vermeiden, sprechen Sie die geplante Anschaffung eines Balkonkraftwerks vor der Installation ab.

  • Was sind Balkonanlagen?

Bei einer PV-Balkonanlage handelt es sich um eine kleine Photovoltaikanlage. Im Gegensatz zu Solaranlagen, die auf dem Dach eines Hauses montiert werden, lässt sich eine Steckersolar-Anlage unkompliziert am Balkongeländer befestigen.

  • Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Ja, grundsätzlich ist die Anmeldung für Erzeugungs- und Speicheranlagen vorgeschrieben. Bei kleinen Steckersolargeräten handelt es sich zwar nicht um genehmigungspflichtige, aber um anmeldepflichtige Photovoltaikanlagen. Die Anmeldepflicht gilt auch für Balkon-Solaranlagen.

  • Wo muss ich eine Balkon-Solaranlage anmelden?

Sie müssen Balkonkraftwerke und andere Anlagen an zwei Stellen anmelden: Beim örtlichen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur.

  • Wie finde ich meinen Netzbetreiber?

Der Netzbetreiber ist nicht mit Ihrem Stromanbieter identisch. In der Regel finden Sie Informationen über den Stromnetzbetreiber jedoch auf Ihrer letzten Stromrechnung. Sind Sie neu eingezogen und haben noch keine Stromrechnung erhalten, werden Sie in den Anmeldeunterlagen fündig.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, am Stromzähler nachzusehen.

  • Wie melde ich ein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber an?

Möchten Sie Ihre Balkonanlage anmelden, stellen Ihnen die meisten Netzbetreiber passende Formulare zur Verfügung.

  • Wie lange dauert die Anmeldung beim Netzbetreiber?

Mit den bereitgestellten Vordrucken dauert die Anmeldung der Solarmodule etwa eine Viertelstunde. Die Anmeldebestätigung der Balkon Solaranlage erfolgt zeitnah.

  • Was kostet die Balkonkraftwerk-Anmeldung beim Netzbetreiber?

Die Anmeldung der Balkonsolar-Anlage beim Netzbetreiber kostet nichts.

  • Warum muss ich eine Balkon-Solaranlage anmelden?

Der Grund, die Mini-Photovoltaik-Anlagen anzumelden, besteht darin, eine Überspannung im Stromnetz zu verhindern.