// 13.03.2023

Digitaler Stromzähler – die wichtigsten Fragen

Ratgeber
Die Anzeige eines Stromzählers ist zu sehen.
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Die Energiewende soll digital werden. Das hat der Gesetzgeber bereits 2016 beschlossen. Nun ist es so weit und die digitalen Stromzähler, sogenannte Smart Meter, werden in deutschen Haushalten installiert. Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst und beantworten die wichtigsten Fragen für Verbraucher.

Das Wichtigste im Überblick

  • Bis zum Jahr 2032 müssen in allen Haushalten in Deutschland gesetzlich verpflichtend digitale Stromzähler eingebaut werden.
  • Welche Haushalte einen  moderne Messeinrichtung mME erhalten und welche ein  intelligentes Messsystem iMsys ist abhängig vom jeweiligen Durchschnittsverbrauch.
  • Der Wechsel ist mit jährlichen Kosten für den Verbraucher verbunden. Die Höhe bemisst sich bei iMsys ebenfalls am durchschnittlichen Jahresstromverbrauch.
  • Verbraucher haben die Möglichkeit, den Messstellenbetreiber zu wechseln, um von geringeren Kosten zu profitieren.

Digitale Stromzähler – der Wechsel bis 2032

In den meisten Wohngebäuden sind heutzutage sogenannte Ferraris-Zähler eingebaut, an denen sich der Zählerstand ablesen lässt. Die analogen Stromzähler sind ausschließlich dafür ausgelegt, den aktuellen Zählerstand abzubilden und nutzen dafür das veraltete Rollenzählwerk. Das ist in Anbetracht der fortschreitenden Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß, sodass sie in den kommenden Jahren durch neue Stromzähler ersetzt werden. Dafür gibt es zwei verschiedene Varianten.

Moderne Messeinrichtungen zeigen ebenfalls den aktuellen Stromverbrauch (Verbrauch, aktuelle Leistung und die Verbräuche zwischen einem Tag und 24 Monaten), allerdings als digitale Anzeige. Manche Haushalte sind darüber hinaus zum Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtet. Dabei handelt es sich um eine Einrichtung, die die erhobenen Daten nicht nur digital anzeigt, sondern sie zusätzlich an den Stromanbieter und den Netzbetreiber sendet. Intelligente Messsystem werden auch als Smart Meter bezeichnet. Welche der beiden Varianten für Sie infrage kommt, ist abhängig von Ihrem Stromverbrauch. Wichtig: Auch, wenn bei Ihnen nur der einfache digitale Stromzähler Pflicht ist, haben Sie die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis ein Smart Meter einbauen zu lassen.

Viele Informationen zum smarten Stromzähler finden Sie außerdem auf der Seite „Ihr neuer digitaler Stromzähler“ der Oberhausener Netzgesellschaft.


Warum werden digitale Stromzähler Pflicht?

Bereits 2016 trat das neue „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ in Kraft. Im Rahmen der Umsetzung dieses Gesetzes wird nun ein elektronischer Stromzähler bei Ihnen eingebaut.

Wann werden digitale Stromzähler Pflicht?

Der Austausch alter Stromzähler und der damit verbundene Rollout für Smart Meter und moderne Messeinrichtungen hat bereits begonnen. Spätestens 2032 sollen in allen Haushalten digitale Stromzähler eingebaut sein.

Wer erhält einen digitalen Stromzähler?

Einen klassischen digitalen Stromzähler, die sogenannte moderne Messeinrichtung, erhalten Stromkunden, deren Stromverbrauch in den vergangenen drei Jahren im Durchschnitt nicht über 6.000 kWh jährlich lag.

Wer erhält einen Smart Meter?

Haushalte, deren Stromverbrauch in den vergangenen drei Jahren bei durchschnittlich mehr als 6.000 Kilowattstunden jährlich lag, benötigen ein intelligentes Messsystem. Der Smart Meter wird außerdem Pflicht bei Kunden, die über eine Photovoltaikanlage mit mehr als 7 Kilowatt installierter Leistung verfügen.


Vor- und Nachteile der digitalen Messeinrichtungen

Digitale Messinstrumente haben bestimmte Vor- und Nachteile, wobei die Vorteile überwiegen. Auch, wenn der Wechsel verpflichtend ist, möchten wir Sie darüber informieren

Vorteile Nachteile
besserer Überblick über die verbrauchte Energie, da mehr Daten gespeichert werden jährliche Kosten, die Höhe ist abhängig vom Verbrauch
jährliches Ablesen des Stromzählers entfällt (nur bei iMsys) Angreifbarkeit durch digitale Übertragung, Eindringen durch Hacker ist möglich
genauere Berechnung von Abschlagszahlungen durch häufigere Auswertung der erhobenen Daten  
sinnvollere Koordination des Stromverbrauchs möglich, ggf. inkl. Nutzung des selbst erzeugten Stroms durch die PV-Anlage  

 

Häufige Fragen rund um den Einbau der neuen Stromzähler

Natürlich entstehen bei einem so großen Wechsel verschiedene Fragen. Wir haben deshalb die häufigsten für Sie zusammengefasst.

  • Welche Zähler werden ausgetauscht?

Grundsätzlich werden alle Stromzähler ausgetauscht, die nicht für die Einbindung in ein digitales Netz geeignet sind. Wenn bei Ihnen ein analoger Zähler mit Rollenzählwerk eingebaut ist, wird Ihr Stromzähler bald digital.

  • Wie läuft der Austausch Ihres Zählers ab?

Die Monteure vereinbaren mit Ihnen einen konkreten Termin (nur iMsys) , an dem Sie Ihren Stromzähler entfernen und den neuen digitalen Stromzähler einbauen. Während des Austauschs  fällt bei Ihnen kurzzeitig der Strom aus. Nach dem Austausch des Zählers gibt der Monteur Ihnen vor Ort eine kurze Einweisung in die neuen Geräte und Sie  finden entsprechende Informationsmaterial auf unsere Homepage unter www.ob-netz.de/messstellenbetrieb/stromzaehler/bedienungsanleitungen. Danach ist der Austausch des Stromzählers bereits abgeschlossen.

  • Muss ich mich selbst um den Austausch kümmern?

Nein, der zuständige Messstellenbetreiber, dies kann der grundständige Messstellenbetreiber oder der von Ihnen beauftragte Messstellenbetreiber sein, meldet sich mindestens drei Monate vor dem geplanten Austausch bei Ihnen und informiert Sie darüber, dass er den elektronischen Zähler bald einbauen lässt. Er kümmert sich entweder selbst um den Austausch oder beauftragt eine Fachfirma mit der Arbeit.

  • Was kosten die neuen Zähler?

Die Kosten für intelligente Zähler sind abhängig vom Verbrauch des jeweiligen Kunden. Wer einen durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch von maximal 6.000 kWh hat, dessen Messeinrichtung kostet maximal 20 Euro jährlich (Stand März 2023). Die Kosten für das intelligente Messsystem für Haushalte mit einem Verbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh liegen bei rund 100 Euro (Stand März 2023). Wer einen Verbrauch zwischen 10.000 und 20.000 kWh pro Jahr hat, muss mit bis zu 130 Euro (Stand März 2023) rechnen.

  • Werden digitale Stromzähler automatisch abgelesen?

Einer der größten Vorteile der digitalen Stromzähler (nur bei iMsys) ist, dass der jährliche Termin zum Ablesen komplett entfällt. Digitale Stromzähler ablesen bedeutet zukünftig, dass der zuständige Stromanbieter die Daten aus der Ferne auslesen wird. Die Smart Meter übermitteln alle notwendigen Daten automatisiert an den Stromanbieter.

  • Kann ich den Einbau eines neuen digitalen Zählers ablehnen?

Nein, grundsätzlich haben Sie keine Möglichkeit, sich gegen die Installation eines digitalen Stromzählers zu wehren. Das liegt daran, dass der Einbau gesetzlich vorgeschrieben ist und auch die Messstellenbetreiber dazu verpflichtet sind, in jedem Haushalt ein neues Messgerät einzubauen.

  • Kann ich den Einbau eines Smart Meters ablehnen?

Wenn der durchschnittliche Jahresverbrauch bei über 6.000 kWh liegt, haben Sie keine Wahl und der Smart Meter wird bei Ihnen eingebaut. Liegt Ihr Verbrauch darunter, ist der Einbau des Smart Meters freiwillig und Sie können sich stattdessen für den digitalen Stromzähler entscheiden.

  • Wie erfahre ich, wann bei mir der Zähler gewechselt wird?

Der Messstellenbetreiber muss sich mindestens drei Monate vor dem geplanten Wechsel mit Ihnen in Verbindung setzen. In der Regel wird er dies auf dem Postweg tun. Wenn Sie alle wichtigen Informationen vom Betreiber bereits heute digital erhalten, gilt das auch für die Mitteilung über den Zähleraustausch.

  • Kann ich meinen Messstellenbetreiber wechseln?

Grundsätzlich ist es möglich, vom grundständigen Messstellenbetreiber zu einem anderen zu wechseln, beispielsweise, um ein günstigeres Angebot für den Smart Meter in Anspruch zu nehmen. Für Mieter gilt dies allerdings nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. Sobald das gesamte Haus mit intelligenten Messsystemen ausgerüstet ist und darüber nicht nur Strom, sondern auch eine weitere Energieart, beispielsweise Gas, gemessen wird, geht das Wahlrecht auf den Vermieter über. Dieser muss dann mindestens alle 2 Jahre Bündelungsangebote einholen, um möglichst günstige Kosten zu gewährleisten.