Was ist die sogenannte Soforthilfe?

Mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) werden die vorgeschlagenen Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher umgesetzt. Dafür stellt der Bund die finanziellen Mittel zur Verfügung, Gas und Wärmekunden kurzfristig zu entlasten. Stufe 1 ist die sogenannte Dezember-Soforthilfe, bei der der Staat den Dezember-Abschlag für Gas übernimmt. Wärmekunden erhalten im Dezember eine einmalige Kompensationsleistung.

Wer bekommt die Soforthilfe?

Die Soforthilfe Dezember erhalten Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Unternehmen. Bestimmte Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) haben ebenfalls Anspruch auf die Soforthilfe und müssen diesen ihrem Energieversorger mitteilen, um zu profitieren.

Hinweis: Die Soforthilfe erhalten nur Kunden, die am 01. Dezember 2022 bei uns in Versorgung sind.

Haushaltskunden sowie Verbraucher mit einem s.g. Standardlastprofil erhalten diese Soforthilfe automatisch. Bestimmte Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) haben ebenfalls Anspruch auf die Soforthilfe und müssen diesen in Textform ihrem Energieversorger mitteilen, um zu profitieren.

Für alle gilt: Bitte beachten Sie: Die Soforthilfe basiert auf einem Berechnungsmodell, welches der Gesetzgeber vorgibt. Es wird zu Abweichungen zwischen der Soforthilfe und der Höhe Ihrer Dezember-Abschlagszahlung kommen.

Für die Umsetzung der Soforthilfe stellen wir einige Gas- und Wärmekundinnen und Kunden, die bisher einen zweimonatigen Abschlag zahlen, auf einen monatlichen Abschlag um. Diese Kundinnen und Kunden werden per Post informiert und erhalten einen neuen Abschlagsplan. Es betrifft Kundeninnen und Kunden, die noch eine Fälligkeit im Dezember 2022 oder Januar 2023 haben.

Wie Sie die Dezember-Soforthilfe für Gas und Wärme erhalten, lesen Sie hier:


Ausnahmen:

  • zugelassene Krankenhäuser (diese sollen separat entlastet werden)
  • Kunden, die Erdgas zur kommerziellen Strom- und Wärmeerzeugung nutzen
  • Kunden, die nach dem 01. Dezember 2022 ihren Vertrag bei uns beginnen
  • Kunden, die rückwirkend vor dem 01. Dezember 2022 ausziehen