Infos zur Gas-Entlastung

Die Berechnungsformel für Gas gewährleistet, dass ein Zwölftel der im September prognostizierten Energiekosten (mit Preisstand 01.12.2022) durch die Soforthilfe Dezember gedeckt werden. Die Soforthilfe Dezember wird in Ihrer Gas-Jahresrechnung von uns automatisch berücksichtigt und entsprechend verrechnet.

 

So erhalten Sie die Dezember-Soforthilfe:

  • Kund:innen mit monatlichem SEPA-Lastschrifteinzug

Sie brauchen sich um nichts zu kümmern! Im Dezember werden wir Ihren Abschlag nicht von Ihrem Konto abbuchen. Ab Januar läuft dann alles wie gewohnt weiter. Beachten Sie, dass die Entlastung nur für Erdgas und Wärme gilt. Sollten Sie auch Strom beziehen, bleiben die Abschläge hierfür auch im Dezember unverändert.

 

  • Kund:innen mit monatlicher Überweisung

Bitte überweisen Sie den Dezember-Abschlag nicht. Ab Januar läuft dann alles wie gewohnt weiter. Sie haben den Abschlag für Dezember doch an uns überwiesen? Das ist nicht schlimm. Dieses Guthaben wird in Ihrer nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Beachten Sie, dass die Entlastung nur für Erdgas und Wärme gilt. Sollten Sie auch Strom beziehen, bleiben die Abschläge hierfür auch im Dezember unverändert.

 

  • Kund:innen mit monatlichem Dauerauftrag

Setzen Sie bitte den Dauerauftrag für Dezember aus, wenn Sie im Dezember von der Soforthilfe profitieren möchten. Ab Januar läuft dann alles wie gewohnt weiter. Läuft der Dauerauftrag normal weiter, wird das Guthaben in Ihrer nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Beachten Sie, dass die Entlastung nur für Erdgas und Wärme gilt. Sollten Sie auch Strom beziehen, bleiben die Abschläge hierfür auch im Dezember unverändert.

 

  • Kund:innen ohne monatlichen Abschlag

Die für Sie berechnete Soforthilfe wird Ihnen bis spätestens 31.01.2023 ausgezahlt, sofern uns eine Auszahlbankverbindung vorliegt. Sollten wir keine Bankverbindung vorliegen haben, bitten wir Sie uns diese mitzuteilen. Nutzen Sie hierfür bitte das Online-Kundenportal oder rufen uns an. Sollte keine Auszahlung möglich sein, wird die Soforthilfe in der Jahresabrechnung gutgeschrieben und verrechnet.

 

Teilen Sie uns Ihre Bankverbindung im Kundenportal mit:


Wie hoch ist mein Entlastungsanspruch für Erdgas?

Der Gesetzgeber hat im Soforthilfegesetz Gas und Wärme die Berechnungsgrundlage festgelegt.  Wichtig zu wissen: Die Soforthilfe entspricht in der Regel nicht dem Abschlag, den Sie im Dezember bezahlen müssten. Die Berechnungsformel gewährleistet aber, dass ein Zwölftel der tatsächlichen Energiekosten durch die Soforthilfe Dezember gedeckt sind.

Sie wird wie folgt berechnet:

Ein Zwölftel des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs wird mit den im Dezember 2022 gültigen Preisen multipliziert. Dazu kommt 1/12 des Grundpreises. Diese Summe wird dann in der Jahresrechnung berücksichtigt und muss vom Kunden nicht gezahlt werden.

Hier ein einfaches Beispiel für Gas:

  1. Bei einem Kunden wurde mit Stand September ein Jahresverbrauch von 24.000 kWh prognostiziert.
  2. Der Arbeitspreis für Gas beträgt im Dezember z. B. 10 ct/kWh (brutto)
  3. Der Grundpreis für ein Jahr beträgt 240 Euro (Preisstand Dezember) ausgewiesen.
  4. Berechnung: (24.000 kWh * 10 ct/kWh + 240 €) / 12

Die Höhe der Soforthilfe Dezember berechnet sich dann folgendermaßen:

Jahresverbrauch in kWh x 10 ct/kwh  = 2.400 Euro
+ Grundpreis pro Jahr                                   240 Euro
Summe 2.640 Euro / 12 Monate
Soforthilfe Dezember 220 Euro 

 

Lag uns im September noch kein Abschlagsplan mit prognostiziertem Jahresverbrauch vor, wird 1/12 der Jahresverbrauchsprognose des verantwortlichen Netzbetreibers zugrunde gelegt.


Unsere Antworten auf Ihre häufigsten Fragen

Wieso werde ich im Dezember entlastet? Ich bekomme meine Jahresrechnung erst später.

Der Verzicht auf den Dezemberabschlag entspricht der von der Bundesregierung entwickelten Soforthilfe. Diese schafft eine Entlastung für die gestiegenen Gas- und Wärmekosten und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Energiepreisbremse im Frühjahr. Die endgültige Höhe der Entlastung wird im Rahmen Ihrer nächsten Rechnung ausgewiesen.

Ist die Soforthilfe nicht höher, wenn ich jetzt einfach meinen Dezember-Abschlag erhöhe?

Nein, da die Grundlage für die Berechnung des Entlastungsbetrages der für September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch ist.

Der monatliche Abschlag wird immer von meinem Konto abgebucht. Was muss ich jetzt tun?

Nichts. Wir werden im Dezember 2022 keinen Abschlag für Erdgas von Ihrem Konto einziehen. Bedenken Sie, dass diese Entlastung nur für Erdgas und Wärme gilt. Sollten Sie auch Strom beziehen, bleiben die Abschläge hierfür auch im Dezember unverändert.

Ich habe einen Dauerauftrag. Was passiert, wenn ich diesen einfach unverändert weiterlaufen lasse?

Dann wird auch im Dezember 2022 der Abschlagsbetrag für Erdgas an uns überwiesen. Selbstverständlich wird diese Zahlung in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigt. Sollten Sie keine Abbuchung für Erdgas im Dezember 2022 wünschen, müssen Sie Ihren Dauerauftrag entsprechend ändern. Falls der Dauerauftrag für den Abschlagsbetrag für Erdgas trotzdem ausgeführt wird, sind wir nicht zur Rücküberweisung verpflichtet. Die Zahlung wird im Zuge der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Bedenken Sie, dass diese Entlastung nur für Erdgas und Wärme gilt. Sollten Sie auch Strom beziehen, bleiben die Abschläge hierfür auch im Dezember unverändert.

Ich überweise den Abschlag immer selbst, was muss ich tun?

Im Dezember 2022 müssen Sie für Erdgas keinen Abschlag überweisen. Überweisen Sie den Abschlagsbetrag trotzdem, sind wir nicht zur Rücküberweisung verpflichtet. Die Zahlung wird im Zuge der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Bedenken Sie, dass diese Entlastung nur für Erdgas und Wärme gilt. Sollten Sie auch Strom beziehen, bleiben die Abschläge hierfür auch im Dezember unverändert.

Ich habe bereits meinen monatlichen Abschlag für Dezember bezahlt. Erhalte ich diesen zurück?

Nein, bereits gezahlte Abschläge werden mit der nächsten Jahresrechnung zurückerstattet.

Ich wohne zur Miete und zahle Erdgas über die Nebenkosten an meinen Vermieter oder meine Hausverwaltung. Wie werde ich entlastet?

Bitte wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder an Ihre Hausverwaltung. Im Normalfall erfolgt die Entlastung über die Nebenkostenabrechnung für 2022.

Ich bin neu bei Ihnen in Belieferung, muss ich Ihnen meinen Septemberverbrauch aus September vom Vorlieferanten mitteilen?

Nein, Sie müssen uns keinen Verbrauch mitteilen. Wir haben alles Notwendige vorliegen.

Ich widerspreche der Höhe des Gas-Entlastungsbetrages.

Der Gesetzgeber hat im Soforthilfegesetz Gas und Wärme die Berechnungsgrundlage festgelegt.  Wichtig zu wissen: Die Soforthilfe entspricht in der Regel nicht dem Abschlag, den Sie im Dezember bezahlen müssten. Die Berechnungsformel für Gas gewährleistet aber, dass immer ein Zwölftel der tatsächlichen Energiekosten durch die Soforthilfe Dezember gedeckt sind. Die Soforthilfe Dezember wird in Ihrer Jahresrechnung von uns automatisch berücksichtigt und entsprechend verrechnet (bei monatlicher Zahlung).