// 22.06.2022

Senkung der EEG-Umlage

auf null zum 01.07.2022

Wir in Oberhausen
Eine Frontaufnahme der alten Fassade unseres Kraftwerkes.
Seiteninhalt

Information für unsere Stromkundinnen und -kunden

Durch das am 23. Mai 2022 verkündete “Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ sinkt die EEG-Umlage für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 von zuletzt netto 3,723 Cent/kWh auf 0 Cent/kWh.

Die Absenkung wird in voller Höhe an unsere Stromkundinnen und -kunden weitergegeben.

Wir berücksichtigen die Senkung bei Ihrer nächsten Abrechnung automatisch, indem wir den Zählerstand zum 1. Juli 2022 rechnerisch ermitteln. Den Verbrauch bis zu zum 30. Juni 2022 rechnen wir nach dem alten Arbeitspreis ab, den darüberhinausgehenden Verbrauch nach dem neuen, gesenkten Arbeitspreis.

Eine Zwischenablesung zum 30. Juni 2022 ist nicht notwendig.

Hier nochmal alle wichtigen Fragen und Antworten für Sie im Überblick:

Was passiert mit der EEG-Umlage zum 01.07.2022?

Die EEG-Umlage ist bereits zum 01.01.2022 von netto 6,500 ct/kWh auf 3,723 ct/kWh gesunken. Zum 01.07.2022 wird sie dann von netto 3,723 ct/kWh auf 0 ct/kWh abgesenkt und bleibt bis zum 31.12.2022 auf diesem Stand. 

Warum wird die EEG-Umlage auf null gesenkt?

Die Energiepreise sind in den letzten Monaten durch verschiedene Faktoren wie die Auswirkungen der Corona-Pandemie und den Krieg in der Ukraine stark angestiegen. Um die Stromkunden zu entlasten, hat der Bundestag das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ verabschiedet. Die EEG-Umlage wird dadurch bereits zum 01.07.2022 auf 0 ct/kWh abgesenkt und nicht – wie ursprünglich im Koalitionsvertrag festgelegt – zum 01.01.2023.

Geben die Stadtwerke diese Senkung an die Kunden weiter?

Selbstverständlich geben wir die Senkung der EEG-Umlage vollumfänglich an Sie weiter und senken damit Ihren Strompreis. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.

Wie hoch ist meine Ersparnis?

Ein durchschnittlicher 4-Personenhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh spart durch den Wegfall der EEG-Umlage im Jahr ca. brutto 155 Euro.

Bei einem durchschnittlichen 2-Personenhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 1.800 kWh ergibt sich eine Ersparnis von ca. brutto 79 Euro.

Ändert sich zum 01.07.2022 mein Abschlag?

Ihren monatlichen Abschlag passen wir nicht automatisch an. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Energiemarkt und der stark gestiegenen Preise empfehlen wir Ihnen, Ihre Abschläge nicht zu senken.  

Muss ich zum 01.07.2022 meinen Zählerstand ablesen?

Nein, Sie müssen Ihren Zählerstand nicht ablesen. Wir berücksichtigen die Senkung bei Ihrer nächsten Abrechnung, indem wir einen rechnerischen Zählerstand zum 1. Juli 2022 nach den gesetzlichen Vorgaben ermitteln.  Den Verbrauch bis zu zum 30. Juni 2022 rechnen wir nach dem alten Arbeitspreis ab, den darüberhinausgehenden Verbrauch nach dem neuen, gesenkten Arbeitspreis.

Habe ich durch die Senkung der EEG-Umlage ein Sonderkündigungsrecht?

Mit der Senkung der EEG-Umlage haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Das gilt sowohl für die Grundversorgung als auch für Sonderverträge. Grundlage hierfür ist § 41 Abs. 6 EnWG

Wofür war die EEG-Umlage eigentlich nochmal da?

Die EEG-Umlage ist ein Kostenbestandteil Ihres Arbeitspreises für Strom. Sie dient seit dem Jahr 2000 dem Ausbau und der Finanzierung von erneuerbaren Energien. Geregelt ist sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und wurde bisher jedes Jahr neu festgelegt.

Was passiert nach dem 31.12.2022 mit der EEG-Umlage?

Die Bundesregierung will für die Zukunft den Finanzierungsbedarf für die erneuerbaren Energien vorrangig nicht mehr aus der EEG-Umlage, sondern aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ zu decken. Eine EEG-Umlage soll nach diesen Plänen nur noch erhoben werden, wenn das Sondervermögen nicht ausreicht. Diese Änderungen stehen jedoch noch nicht fest. Aktuell ist davon auszugehen, dass die EEG-Umlage als Finanzierungsinstrument auch nach dem 31.12.2022 nicht komplett entfallen wird.

Bekomme ich zur Senkung der EEG-Umlage nochmal Post?

Nein, der Wegfall der EEG-Umlage wird automatisch berücksichtigt und verrechnet – ähnlich wie bei der Umsatzsteuersenkung im Jahr 2020.