// 14.05.2024

Was Sie über die Heizkostenabrechnung wissen müssen

Ratgeber
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Sind Sie Mieter einer Wohnung, erhalten Sie jährlich eine Heizkostenabrechnung. Unter dem Begriff Heizkosten werden alle Kosten zusammengefasst, die durch die Erzeugung und Nutzung von Wärme zum Heizen und zentralen Aufbereiten von Warmwasser in einem Gebäude oder einer Wohnung entstehen.

Wie sieht eine solche Abrechnung genau aus und wie werden die Heizkosten ermittelt?  Diese und weitere Fragen rund um das Thema Heizkostenabrechnung beantworten wir Ihnen in dem folgenden Beitrag.

Die Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenabrechnung gibt Ihnen als Mieter Auskunft über die angefallenen Heiz- und Warmwasserkosten. Außerdem entnehmen Sie der Abrechnung, ob und in welcher Höhe Sie für den Abrechnungszeitraum Nachzahlungen leisten müssen oder ein Guthaben besteht.

Heizkostenabrechnung bei der evo: Wir erstellen Ihre persönliche Abrechnung der Heizkosten, für Sie und Ihre Mieter. Denn als Komplettdienstleister bieten wir Ihnen optimalen Service rund um Ihre Heizkostenabrechnung:  Mit modernen Mess- und Erfassungsgeräten werden Ihre Verbrauchswerte digital per Funk abgelesen. Mithilfe der übermittelten Daten erstellen wir Ihre Abrechnung, übernehmen die Aufteilung und Zuwendung auf jede einzelne Mietpartei und kümmern uns um Instandhaltung und Wechsel Ihrer Zähler und Geräte. Unabhängig davon, ob Ein- oder Mehrfamilienhaus, Doppel- oder Reihenhaus: Sie erhalten Transparenz über die individuell verbrauchte Energie Ihrer Wohneinheiten. Übrigens: Die Heizkostenabrechnung erstellen wir für Sie, unabhängig davon, von wem Sie beliefert werden.

 

Sind Heizkosten in der Betriebskostenabrechnung enthalten?

Die Heizkosten zählen zu den Betriebskosten. Anders als bei Grundsteuerabgaben, Gebäudereinigungskosten, Müllabfuhrgebühren und anderen Betriebskosten, bei denen die Aufteilung verbrauchsunabhängig nach Quadratmetern oder Personenanzahl erfolgt, müssen Heizkosten zu mindestens 50 bis 70 verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Lediglich der restliche Heizkostenanteil wird nach einem Verteilerschlüssel auf die Mietparteien umgelegt. Aus Praktikabilitätsgründen erfolgt die Abrechnung von Heizkosten und den übrigen Betriebskosten deshalb in der Regel getrennt voneinander. Das ist aber kein Muss.

 

Wann bekommt man die Heizkostenabrechnung?

Der Abrechnungszeitraum für Heizkosten beträgt meistens ein Jahr, das nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss. Nach Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode müssen Sie die Heizkostenabrechnung innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist von zwölf Monaten erhalten.


Wie sieht die Heizkostenabrechnung aus?

Die Heizkosten gesamt

Die Gesamtkostenaufstellung beinhaltet alle Heizkosten, die in der Abrechnungsperiode für das gesamte Objekt aufgelaufen sind und von allen Parteien zusammen getragen werden müssen. Die Gesamtkosten setzen sich aus den Brennstoffkosten für Fernwärme, Heizöl oder Gas und den Heiznebenkosten zusammen.

 

Die Warmwasserkosten in der Heizkostenabrechnung

Erzeugt die Heizungsanlage auch Warmwasser, sind in den Heizkosten die Kosten für die Warmwasserbereitung enthalten. Wichtig ist in solchen Fällen, dass die Kosten für Warmwasser und Heizung separat ausgewiesen werden. Bei der evo werden die Daten aus der Wärmeabrechnung in der Heizkostenabrechnung übernommen.

 

Brennstoffkosten

Zu den Brennstoffkosten bzw. Energiekosten zählen die Ausgaben für Öl, Gas, Pellets und Fernwärme sowie Strom für die Wärmepumpe. Für die Ermittlung der Heizkosten bei Gas und Fernwärme ergeben sich die Brennstoffkosten direkt aus den jeweiligen Rechnungen der Energielieferer für den Abrechnungszeitraum. Anders ist es bei den Heizkosten mittels Pellets oder Öl. Dort werden alle Einzellieferungen in dem betreffenden Zeitraum aufgeführt. Zudem müssen die Anfangs- und Restbestände berücksichtigt werden.

 

Heiznebenkosten

Nebenkosten bei den Heizkosten sind im Wesentlichen folgende Posten: Wartung der Heizungsanlage, Betriebsstrom, Schornsteinfeger, Verbrauchserfassung, Miete der Erfassungsgeräte und Lieferung der Brennstoffe.

 

Kosten für Heizung

Die Summe der Brennstoff- und Heiznebenkosten ergibt die Gesamtheizkosten. Für die Ermittlung der Heizungskosten wird hiervon der gegebenenfalls vorhandene Warmwasserkostenanteil abgezogen.

 

Die Kostenverteilung: Wie werden die Heizkosten auf Mieter umgelegt?

Nachdem die Kosten für Heizung und Warmwasser in der Heizkostenabrechnung ermittelt und ausgewiesen sind, folgt die Kostenverteilung. Dabei werden die Gesamtkosten in Grundkosten und Verbrauchskosten aufgeteilt. Die Grundkosten für die Heizung machen den Teil der Heizkosten aus, der verbrauchsunabhängig entsprechend der Wohnfläche der einzelnen Mieteinheiten umgelegt wird. Im Gegensatz dazu bilden die Verbrauchskosten den Teil der Heizkosten, der verbrauchsabhängig verteilt wird.

Der bei der Kostenverteilung angewendete Heizkosten-Verteilerschlüssel muss einen tatsächlichen Verbrauchsanteil von mindestens 50 bis 70 Prozent bzw. einen Grundkostenanteil von 30 bis 50 Prozent vorsehen. Auf Wunsch übernimmt die evo mit modernen Mess- und Erfassungsgeräten die Aufteilung und Zuordnung zu jeder Mietpartei.

Wird ein Objekt überwiegend mit Wärme aus einer Wärmepumpe versorgt, ist eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung allerdings nicht vorgeschrieben. Eine Abrechnung über die Wärmepumpen-Heizkosten muss aber trotzdem für die Mieter erstellt werden.

 


Neuerungen der Heizkostenverordnung

Gebäudeeigentümer sind gemäß § 6a (3) der Heizkostenverordnung dazu verpflichtet, ihren Endnutzer, also Mietern und Eigentümern, sogenannte erweiterte Informationen als Ergänzung zur klassischen Heizkostenabrechnung zukommen zu lassen. Den Ausweis dieser Informationen auf der Abrechnung übernimmt Minol auf Basis der Angaben seiner Kunden. Die Verpflichtung gilt für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Dezember 2021 beginnen. Diese Informationen sind auszuweisen:

 

Verbrauchsvergleiche:

  • Witterungsbereinigter Vorjahresvergleich
  • Vergleich mit einem normierten Durchschnittsnutzer.

Informationen zum Energieverbrauch des Gebäudes:

  • Informationen zum Energiemix und der prozentualen Zusammensetzung
  • Informationen zu Steuern, Abgaben und Zölle der Energierechnung
  • Treibhausgasemissionen (CO2)
  • Primärenergiefaktor bei Fernwärme-Anlagen.
  • Informationen über Streitbeilegungsverfahren.
  • Informationen über Verbraucherorganisationen.

 

Mit der Abrechnung unserer Fernwärmetarife erhalten Sie die relevanten Kennzahlen für die erweiterten Abrechnungsinformationen des Fernwärme-Bereichs und eine Aufsplittung nach dem jeweiligen Fernwärme-Gebiet.

CO₂-Kostenaufteilung nach den Vorgaben des CO2KostAufG

Die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter erfolgt gemäß den Vorgaben des CO2-Kosten-Aufteilungsgesetzes. Die Verteilung übernehmen wir für Sie in der Heizkostenabrechnung.

Beispiel für den Ausweis der CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung, hier auf der Gesamtabrechnung für das Gebäude.

Beispiel für den Ausweis der CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung, hier auf der Abrechnung des Nutzers.

Wenn Sie von uns mit Wärme beliefert werden, übernehmen wir Ihre Daten direkt in die Heizkostenabrechnung.


Heizkosten ablesen und berechnen

Für die Heizkostenabrechnung müssen die Verbrauchswerte abgelesen und die Heizkosten berechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass entsprechende Messgeräte verbaut sind.

Seit Dezember 2022 dürfen nur noch fernauslesbare Funkmessgeräte verbaut werden. Zudem müssen bis Ende 2026 alle alten Messgeräte ohne Funktechnik durch Funkmessgeräte ersetzt werden. Erfüllt Ihr Vermieter diese Vorgaben nicht, steht Ihnen nach der Heizkostenverordnung ein Kürzungsrecht zu.

Wie werden die Heizkosten abgelesen?

Die Verbrauchswerte werden am Ende der Abrechnungsperiode abgelesen. Wärmemengenzähler oder an den jeweiligen Heizkörpern angebrachte Heizkostenverteiler ohne Funk müssen direkt vor Ort abgelesen werden. Bei fernauslesbaren Funkmessgeräten erübrigt sich die Heizkosten-Ablesung vor Ort.

 

Schätzung der Heizkosten

Ausnahmsweise wird der Verbrauch für die Berechnung der Heizkosten geschätzt. Dies kann zum Beispiel vorkommen, wenn ein Geräteausfall vorliegt oder die Verbrauchswerte aus anderen Gründen nicht ablesbar sind. Die Heizkostenverordnung gibt für die Schätzung der Heizkosten drei verschiedene Methoden vor: Schätzung nach früheren Verbräuchen in den gleichen Räumen, anhand des Verbrauches in vergleichbaren Räumen oder nach dem Durchschnittsverbrauch des Gebäudes.  

Wie werden die Heizkosten berechnet?

Zum Berechnen der Heizkosten pro Mietwohnung werden die ermittelten Grund- und Verbrauchskosten für Warmwasser bzw. Heizung durch die Gesamteinheiten (Wohnfläche bzw. Verbrauch) geteilt, um die Kosten je Einheit zu ermitteln. Anschließend werden diese Werte jeweils mit der Fläche bzw. dem Verbrauchswert der einzelnen Wohneinheiten multipliziert. Beispiel für die Heizungsverbrauchskosten:

gesamte Verbrauchskosten in Euro:
Gesamtverbrauch in kWh x Verbrauch der Wohneinheit in kW = Verbrauchskosten der Wohneinheit in Euro

Wie hoch sind die Heizkosten im Durchschnitt?

Die durchschnittlichen Heizkosten pro Monat für 1 Person variieren je nach Wohnsituation, Heizungsart und Standort des Objekts. In der Regel liegen die Heizkosten für einen Altbau pro qm höher als bei einem Neubau. Einen generellen Überblick über durchschnittliche Heizkosten pro Monat bzw. Jahr liefert der Heizspiegel. Ein Heizkostenrechner kann Ihnen ebenfalls einen Anhaltspunkt zu den ungefähren Heizkosten pro m² von Mietwohnungen geben. Auch die Heizkosten für ein Einfamilienhaus lassen sich so abschätzen.
Lesen Sie gleich unsere 10 Tipps, um Heizkosten zu sparen.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf und erhalten ein Angebot für unseren Service Heizkostenabrechnung.