// 28.09.2023

evo erhöht Fernwärmepreise zum 1. Oktober 2023

Ab 1. Oktober 2024 ist von sinkenden Preisen auszugehen

Wir in Oberhausen
Die beleuchtete evo Hauptverwaltung bei Nacht.
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Die hohen Gas- und CO2-Preise des vergangenen Jahres wirken mit Verzögerung auf die Preisformel der Fernwärme. Daher steigen zum 1. Oktober 2023 die Fernwärmepreise. Dank der staatlichen Wärmepreisbremse werden die Kosten weiterhin gedämpft. Für den kommenden Herbst deutet sich aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklung der Preise und Indizes an, dass der Fernwärmepreis wieder sinken wird.

Auf Basis der Preisanpassungsklausel gibt die Energieversorgung Oberhausen AG (evo) turnusgemäß ihre neuen Fernwärmepreise bekannt. Diese werden ab dem 1. Oktober 2023 im Mittel für einen Musterhaushalt um rund 39 Prozent steigen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher mildert jedoch die staatliche Wärmepreisbremse die Kostensteigerung weiterhin. Solange die Preisbremse gilt, entspricht die Preiserhöhung unter Einbeziehung des nicht gedeckelten Verbrauchs etwa 9,4 Prozent.

Ursache für den neuen Fernwärmepreis sind vor allem die im Vorjahr gestiegenen Gas- und CO2-Preise. Diese Preissteigerungen kommen bei der Fernwärme durch den zeitlichen Nachlauf erst jetzt zum Tragen.

Preisinformation zur Fernwärme

Die evo erhöht zum 1. Oktober 2023 für ihre Fernwärmekunden den Arbeits-, Basis- und Verrechnungspreis. Die Preiserhöhung beinhaltet die Gasumlagen sowie das Entgelt für CO2-Emissionen.

Beispielrechnung: Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 11.250 kWh (in einem 4-Familienhaus mit einem Gesamtverbrauch von 45.000 kWh) steigen die Kosten pro Wohneinheit um 538,64 Euro pro Jahr. Das entspricht einem Anstieg von rund 39 Prozent gegenüber dem vorherigen Preisniveau.

Die Veröffentlichung der neuen Fernwärmepreise erfolgt am 30. September 2023 in der lokalen Presse und auf www.evo-energie.de/fernwaermetarife.

Wie werden die Fernwärmepreise gebildet?    

Der Gesetzgeber hat die Preisanpassungen in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wärmeversorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV§24 Abs.4) klar geregelt. Die Preisbildung erfolgt über die Preisanpassungsklausel. Diese regelt, wie sich der Fernwärmepreis in Abhängigkeit von Kosten- und Marktfaktoren ändert. Ihr liegen Preisbestimmungselemente zu Grunde, die vom Statistischen Bundesamt oder von der Energiebörse European Energy Exchange veröffentlicht werden. Beide sind unabhängige, öffentlich-rechtliche Organisationen.

Konkret bedeutet das, dass sich die preisbestimmenden Elemente der Fernwärme im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der weltpolitischen Lage deutlich verteuert haben:

So stieg der Gaspreis für Kraftwerksgas um rund 49 Prozent an. Die CO2-Preise erhöhten sich um 13 Prozent, der Wärmepreisindex stieg um mehr als 47 Prozent. Der Investitionsgüterindex ist aufgrund der hohen Inflation in 2022 um rund 7 Prozent gestiegen.

Autor:
Annette Friese Pressesprecherin a.friese@evo-energie.de 0208-835 2299